Samstag, 29. Januar 2011

Rechtsschutzversicherung für Widerspruchsverfahren

Im Bereich Sozialrecht gab es bei der Vertretung im Widerspruch kaum mehr als drei Versicherer. Inzwischen bieten zahlreiche Rechtsschutzversicherer einen Versicherungsschutz für das "Vorverfahren", also das Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Entscheidungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts (Schwerbehinderung, Rente wegen Erwerbsminderung, Arbeitsunfall) an.

Es gibt bei den Rechtsschutzversicherern nun mehrere Tarife, die zu vergleichen sind.

Gegebenenfalls lässt sich der bestehende Versicherungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung verbessern. Sprechen Sie Ihren Rentenberater bei der Erstberatung darauf an.

Links:

Rechtsschutzversicherung für Widerspruch im Sozialrecht (neu)

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