Legaldefinition: § 118 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Die Behandlung in der PIA ist auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch diese Krankenhäuser angewiesen sind.
Die PIA hat ein multiprofessionellen Ansatz mit Psychiater, Psychologen, Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, Kunsttherapeuten, Phyiotherapeuten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen