Es gibt die reguläre Regelaltersrente mit einer Wartezeit von 60 Kalendermonate Beiträge. Daneben gibt es noch die vorgezogenen Altersrenten für Frauen bis Jahrgang 1951 mit einer Wartezeit von 180 Monaten, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit bis Jahrgang 1951 mit einer Wartezeit von 180 Monaten und die Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 420 Monaten.
Soweit ein Versicherter eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 % hat und die Wartezeit von 420 Monaten vorliegt, hat er Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die Deutsche Rentenversicherung erteilt anhand einer Rentenauskunft eine Kurzberatung zu den möglichen Altersrenten mit den entsprechenden Rentenabschlägen. Auf eine Optimierungsberatung haben Sie allerdings keinen Rechtsanspruch nach der ständigen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts.
Ab dem 55. Lebensjahr besteht alle drei Jahre ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Zusendung einer Rentenauskunft mit den verschiedenen Rentenarten und den entsprechenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie Wartezeit und Rentenabschlägen.
Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erteilt werden.
Eine kostenpflichtige Optimierungsberatung findet beim Rentenberater statt. Insbesondere werden die Chancen für eine Schwerbehinderung hinsichtlich der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit niedrigeren Rentenabschlägen analysiert.
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