- vor dem 1. Januar 1952 geboren sind,
- das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit für mindestens 24 Kalendermonate bezogen haben.
- In den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.
- Die Wartezeit von 15 Jahren (180 Kalendermonate) erfüllt haben.
Für Personalleiter und die Versicherten interessant ist das die Rentenabschläge ab Jahrgang 12/1948 bis 12/1951 immer bei 7,2 % liegen im Unterschied zur Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen von 7,2 % bis 14,5 % (Jahrgang 1964).
Da ist Musik drin für eine Rentenoptimierung.
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