- bei 1 bis 2 Phasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer je nach Art und Ausprägung = 30 - 50 GdB,
- bei häufigeren Phasen von mehrwöchiger Dauer = 60 - 100 GdB
Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Mittwoch, 19. Januar 2011
Grad der Behinderung bei affektiver Psychose - VersMedV -
Bei affektiver Psychose mit relativ kurz andauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen
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