Für Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und Berufungsverfahren muss das VdK Mitglied für die Inanspruchnahme der VdK Sozialrechtschutz gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Alo-Geld II Empfänger oder Sozialhilfeempfänger folgende zusätzliche Entgelte zahlen:
VdK Neumitglied und Mitglieder (Alo-Geld II) mit weniger als 12 Monate Mitgliedschaft:
- Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 45,00 €
- Klageverfahren: 75,00 €
- Berufungsverfahren: 105,00 €
- Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 30,00 €
- Klageverfahren: 50,00 €
- Berufungsverfahren: 70,00 €
- Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 15,00 €
- Klageverfahren: 25,00 €
- Berufungsverfahren: 35,00 €
Die VdK Werbung, das ein Widerspruch für ein Neumitglied ab 15,00 € zu haben sei, entspricht in keiner Weise der VdK Satzung Baden-Württemberg. Die Aussage ist definitiv falsch. Es sei denn die Regelungen in der Satzung Baden-Württemberg werden im Rahmen der Mitgliederaquise nicht angewendet...
Die günstigen Entgelte werden indirekt durch Überschüsse der kooperierenden Versicherungen (Ergo-Versicherungsgruppe und Allianz AG) und durch Steuerermässigungen (keine Umsatzsteuer für gemeinnützige GmbH) finanziert.
Weitere Links zu VdK:
VdK oder Rechtsschutzversicherung für Widerspruch?
VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen