Heute habe ich mit meiner Mandantin die frohe Mitteilung eines positiven schriftlichen Vergleichs vor dem Sozialgericht Stuttgart machen können bezüglich einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf 3 Jahre.
Hintergrund: Meine Mandantin hat im Juli 2008 Antrag auf Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung eingereicht. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom September 2008 abgelehnt. Der Internist und Rheumatologe Dr. W. hat ein schweres Fibromyalgie-Syndrom (FMS) diagnostiziert. Sie war im Jahr 2008 14 Tage im Rheumazentrum Oberammergau.
Im Widerspruchsverfahren hat die Internistin und Rheumatologin Frau Dr. R. geschrieben, das meine Mandantin nicht in der Lage sei durch eigene Willensanstregnung die Einschränkungen durch den Schmerz zu überwinden, wobei eine neuropsychiatrische Mitbeurteilung dringend erforderlich sei. Im neurologischen-psychiatrischen Gutachten des Dr. M.-J. wurde festgestellt, das sie die Tätigkeit in der Commerzbank weiter vollschichtig ausführen kann und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sechs Stunden (vollschichtig) zumutbar seien.
Mit Widerspruchsbescheid vom April 2009 wurde der Rentenanspruch erneut abgelehnt. Dagegen wurde im Juni Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.
Im Jahr 2009 war meine Mandantin erneut 14 Tage im Rheumazentrum Oberammergau mit der Diagnose eines chronisches Schmerzsyndroms vom Fibromyalgie-Typ, Degeneratives Cervicobrachial-Syndrom, Degeneratives LWS-Syndrom.
Sie ist in schmerztherapeutischer Behandlung bei Frau Dr. S. in Stuttgart. Laut dem behandelnden Psychiater sei sie nicht in der Lage leichte Arbeiten 3-4 Stunden täglich auszuführen. DerPsychiater wies sie im Herbst in eine Psychosomatische Akutklinik ein. Dort wurde sie sechs Wochen stationär behandelt.
Der psychiatrische Gerichtsgutachter Prof. Dr. T. diagnostizierte eine Somatisierungsstörung und stellte ein vollschichtiges Leistungsvermögen für die letzte Tätigkeit bei der Commerzbank wie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest. Herr Prof. Dr. H. stellte im orthopädischen Gutachten ebenfalls Vollschichtigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest.
Mein 109-Gutachter stellte im psychiatrischen Fachgebiet in seinem Gutachten nur noch eine Leistungsfähigkeit von drei bis vier Stunden bezogen auf die Tätigkeit bei der Commerzbank wie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest.
Darauf hin erhielten wir ein Vergleichsangebot der Deutschen Rentenversicherung, das wir modifiziert bezüglich den außergerichtlichen Kosten annahmen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen