Heute war ein 52-jähriger Mandant da, den ich in der Erstberatung bezüglich Statusverfahren bereits beraten habe. Soweit er im Statusverfahren selbständig wird liefe die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nach 2 Jahren nach dem letzten Pflichtbeitrag aus.
Da mein Mandant vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Monate Beiträge entrichtet hatte und ab 01.01.1984 bis 31.01.2010 jeder Monat mit Pflichtbeiträgen belegt ist, können freiwillige Mindestbeiträge die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung - bei meinem Mandanten ca. 1.500 € monatlich - aufrechterhalten.
Der Antrag auf den freiwilligen Beitrag muss am 31.03.2011 beim Rentenversicherungsträger sein, damit für den Zeitraum ab 01.02.2010 freiwillige Beiträge entrichtet werden können.
Um einen Fristablauf des 31.03.2011 zu vermeiden habe ich das Formular V060 - Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung - gleich erstellt und werde es heute noch absenden.
Soweit Selbständige das Formular V060 selber ausfüllen möchten, möchte ich darauf hinweisen, das sie sich dann unvorbereitet und unbeabsichtigt in ein sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren mit 5stelliger Nachzahlung verheddern können.
Bitte suchen Sie auch bei dem zunächst einfachen Vordruck V060 einen Rentenberater auf, der unabhängig Ihre Interessen vertritt und nicht die Interessen der Deutschen Rentenversicherung.
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