Freitag, 8. Juni 2012

Psoriasis-Arthritis und Grad der Behinderung

Heute habe ich ein Anerkenntnis vom Landratsamt Esslingen in Höhe eines Grades der Behinderung von 50 rückwirkend ab 01.01.2010 erhalten.

Mit versorgungsärztlicher Stellungnahme wurde für die Psoriasis Arthritis (Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung) ein Teil-GdB von 30 festgestellt.

Unter Psoriasis Arthritis wird eine entzündliche Gelenkerkrankung vermutlich auf der Grundlage einer Autoimmunerkrankung verstanden, die bei einigen Patienten mit Schuppenflechte (Psoriasis) auftritt und gegenüber anderen rheumatischen Erkrankungen einige Besonderheiten hat. So können zwar alle Gelenke betroffen sein, typischerweise sind es aber die End- und Mittelgelenke an Händen und Füßen und große Gelenke wie Knie und Becken-Wirbelsäule. Oft wird die Erkrankung an den Gelenken nur eines Fingers oder einer Zehe festgestellt („Befall im Strahl“), siehe Seite „Psoriasisarthritis“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. September 2011, 08:57 UTC

Laut versorgungsärztlichen Dienst bedingt das im Internistisch-Rheumatologischen Gutachten beschriebene Funktionsminderung der Wirbelsäule einen weiteren Teil-GdB von 20. Am bisherigen Teil-GdB von 20 für die psychovegetativen Störungen und das chronische Schmerzsyndrom kann festgehalten werden.

Insgesamt umfasste das Anerkenntnis einen Gesamt-GdB von 50 (Schwerbehinderung).

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