Vor dem Sozialgericht Ulm hatte ich heute ein Urteil bezüglich Gesamt-GdB 50 erhalten.
Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Bescheid Versorgungsamt Ulm im Jahr 2004 mit einem Grad der Behinderung von 50 bei Erkrankung der rechten Brust (in Heilungsbewährung).
Anhörung im Jahr 2010 bezüglich Tumorleiden im Stadium der Heilungsbewährung mit einem GdB von weniger als 20. Danach Bescheid mit einem Gesamt-GdB von 10 bezüglich Teilverlust der rechten Brust, Bandscheibenschaden und Psychovegetativem Erschöpfungssyndrom.
Im Klageverfahren wurde ein orthopädisches Gutachten vom Sozialgericht Ulm in Auftrag gegeben. Auf orthopädischem Fachgebiet wurde ein GdB 30 für ein knöchern mit Höhenminderung verheilte BWK-12-Fraktur, fortgeschrittenem BWS-LWS-Syndrom und mittelmäßig ausgeprägtem HWS-Syndrom mit schmerzhafter Beeinträchtigung der Funktion festgestellt.
Ein psychiatrisches Fachgutachten ergab einen GdB von 40 bezüglich den Diagnosen Angst und depressiver Reaktion, gemischt, bei Zustand nach Brustkrebserkrankung.
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