Soweit Anwälte vor dem Sozialgericht ein Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung erfolgreich durchgeführt haben erhalten sie anschließend einen Rentenbescheid. Dieser Rentenbescheid sollte zur Vermeidung einer Haftungsfalle geprüft werden.
Bei Bescheidsfehlern, die zu einer Rentenerhöhung führen, kann bei späterer Rentenbescheidsprüfung eine Verjährung nach § 44 SGB X eintreten. Das heißt der frühere Mandant erhält nur eine Nachzahlung aus den letzten 4 Jahren.
Hierzu rege ich an, im Begleitschreiben an dem Mandanten einen Hinweis zu geben, den Rentenbescheid durch einen Rentenberater wegen möglichen Fehlern prüfen zu lassen. Rentenberater prüfen Rentenbescheide professionell nach Fehlerquellen.
Rentenberater haben häufig ihre Erfahrung bei einem gesetzlichen Rentenversicherungsträger erworben. Dort haben sie eine Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter oder als Regierungsinspektor über ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit einer Studien-/Ausbildungsdauer von drei Jahren erworben.
Mit diesem kleinen Hinweis hat der Rechtsanwalt die mögliche "Untiefen" elegant umschifft.
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