Dienstag, 19. Juni 2012

Schweres Schlafapnoe-Syndrom und Schwerbehinderung

Heute habe ich die Verwaltungsakte des Landratsamt Esslingen - Amt für besondere Hilfen für einen Mandanten durchgeschaut und einen Widerspruch bezüglich einem schweren Schlafapnoe-Syndrom begründet.

Das Schlafapnoe-Syndrom (SAS) ist ein Beschwerdebild, das durch Atemstillstände (Apnoen) während des Schlafs verursacht wird und in erster Linie durch eine ausgeprägte Tagesmüdigkeit bis hin zum Einschlafzwang (Sekundenschlaf) sowie einer Reihe weiterer Symptome und Folgeerkrankungen gekennzeichnet ist, siehe Seite „Schlafapnoe-Syndrom“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 5. Juni 2012, 13:41 UTC.

Nach der gutachterlichen Stellungnahme des Landratsamt Esslingen liegen folgende geltend gemachte Behinderungen vor:
  1. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Schulter-Arm-Syndrom
  2. Psychovegetative Störungen
  3. Bluthochdruck, Herzklappenfehler
  4. Schlafapnoe-Syndrom

Für die Ziffer 4 Schlafapnoe-Syndrom hat meine Mandantin einen Einzel-GdB von 10 erhalten.
Laut Befundbericht des HNO-Arztes ergibt sich eine schwere obstuktive Schlafapnoe.  Die nasale Überdruckbeatmung ist nicht durchführbar (verträgt die Maske nicht).

Laut Schriftsatz meiner Mandantin bekommt sie seit der Behandlung mit dem CPAP Gerät Ödeme und furchtbare Rötungen im Gesicht.

Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ergibt sich bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung ein Einzel-GdB von 50.

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