Letzte Woche war eine junge 35-jährige Mandantin, ihr Ehemann und ihr 5-jähriger Sohn bei mir. Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Landratsamt eingereicht.
Die Mandantin litt unter anderem an Limphödem und Lipödem. Bei einer Umfangsvermehrung von mehr als 3 cm ist von einem Einzel-GdB zwischen 20 und 40 auszugehen.
Das Lymphödem ist eine sicht- und tastbare Flüssigkeitsansammlung im Interstitium (Zwischenzellraum). Es wird durch mechanische Insuffizienz des Lymphgefäßsystems hervorgerufen. Es handelt sich um eine Symptombeschreibung, nicht um eine Diagnose. Zugrunde liegt ein chronisch-entzündliches Krankheitsbild, das nicht nur die Extremitäten sondern auch das Gesicht, den Hals, Rumpf und auch die Genitalien betreffen kann, siehe Seite „Lymphödem“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Mai 2012, 16:31 UTC.
Das Lipödem (umgangssprachlich auch Reiterhosensyndrom, Säulenbein oder Reithosenfettsucht) ist eine atypische und symmetrische Häufung von Fettgewebe seitlich an den Hüften und Oberschenkeln und Oberarmen (im späteren Verlauf auch an den Unterschenkeln, Unterarmen und im Nacken), verbunden mit Schmerzen und Druckempfindlichkeit der Beine und Neigung zu Hämatomen („blaue Flecken“) bei Bagatelltraumen, siehe Seite „Lipödem“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 13. Dezember 2011, 14:23 UTC.
Grad der Behinderung bei Lymphödem an einer Gliedmaße:
ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer
Kompressionsbandage...........................................................0–10
mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach
Funktionseinschränkung.......................................................20–40
mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der....50-70
betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß
bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße ......................80
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