Soweit der deutsche Rentner sich entschließt, seinen ständigen Wohnsitz von den USA nach Deutschland zu verlegen, gilt folgendes:
Es besteht Krankenversicherungspflicht soweit kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht und zuletzt in Deutschland eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand.
Die Versicherungspflicht beginnt ab Wohnsitzänderung nach Deutschland, frühestens ab 01.04.2007.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen