Donnerstag, 7. Juni 2012

Zuschuss zu Aufwendungen für amerikanische Krankenversicherung

Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind, erhalten gemäß § 106 SGB VI zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung.

Zuschüsse für die Aufwendungen eines deutschen Rentners für eine amerikantische Krankenversicherung können insoweit grundsätzlich nicht gewährt werden, da sie nicht der deutschen Aufsicht unterliegt.

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