Samstag, 31. März 2012

Fettfleck auf Seidenkrawatte - Backpulver hilft

Ich habe einen Termin beim Sozialgericht Ulm bezüglich dem Thema Persönliches Budget wahrgenommen. Für den Termin habe ich eine Seidenkrawatte angehabt. Mittags heimgekommen - Kaffee getrunken und Milch auf die Krawatte bekommen. Welchem Freiberufler oder Geschäftsführer ist das nicht schon passiert?

Was machen? Backpulver auf die Krawatte gestreut und über Nacht einwirken lassen und am nächsten Tag das Backpulver entfernt und - der Fleck ist weg.

Freitag, 23. März 2012

Geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige im Jahr 2013

Zur Vermeidung einer Altersarmut von Selbständigen plant Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in einem Eckpunktepapier "für eine Altersvorsorgepflicht für selbständig tätige Erwerbspersonen" eine Altersvorsorgepflicht.

Laut dem Eckpunktepapier soll die Altersvorsorge und ihre Erträge nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.

Versichern müssen sich selbständige Personen bis zum 30. Lebensjahr und alle Existenzgründer ab Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2013. Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, gibt es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen.

Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.) und für Selbständige ab Vollendung des 50. Lebensjahres.

Für die Selbständige besteht ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge. Es empfiehlt sich die Angebote der Versicherungen bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Versicherungsberater oder Rentenberater prüfen zu lassen, da die Vorsorgepackete inhaltlich und preislich abweichen. Zusätzlich ist auf das Unternehmensrating der Versicherungsunternehmen zu achten.

Mittwoch, 21. März 2012

Hauptberufliche selbständige Tätigkeit neben Regelaltersrente

Heute kam ein Mandant aufgrund einer Empfehlung von Steuerberaterin F. Der Mandant ist freiberuflicher Architekt. Seit 1.3.2007 bezieht er eine Regelaltersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund und eine Altersrente vom Versorgungswerk der Architekten.

Der Architekt hat über das 65. Lebensjahr hinaus eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt. Wegen der hauptberuflichen Selbständigkeit kam er bei der TK nicht in die Krankenversicherung der Rentner (§ 5 Abs. 5 SGB V). Im Rentenantrag R 100 wird dieser Umstand in Ziffer 13.2 abgefragt.

Im Oktober 2011 hat er seine Krankenkasse angeschrieben und sich wegen der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge beschwert. Im Dezember 2011 teilte er seiner Krankenkasse mit, das er nur noch maximal 17 Stunden wöchentlich tätig sei.

Die Krankenkasse hat dem Mandanten bestätigt, das er jetzt als nebenberuflicher Selbständiger gilt.

Die Krankenkasse muss dem Mandanten einen geänderten Beitragsbescheid bezüglich Krankenversicherungspflicht als Rentner senden. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitaleinkünfte können ab 1.1.2012 nicht mehr verbeitragt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung hat ab 1.1.2012 die Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente abgezogen. Laut Mandant habe er vom 1.3.2007 bis 31.12.2011 keine Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten. Dies wird von mir überprüft.

Montag, 19. März 2012

ZVK - Bau Zusatzversorgungskasse

Die ZVK-Bau gewährt folgende Leistungen:

a) Beihilfe zur gesetzlichen Altersrente;
b) Beihilfe zur gesetzlichen Rente wegen Erwerbsminderung;
c) Beihilfe zur Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Minderung
der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 v.H. vorliegt;
d) Beihilfe zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente (Hinterbliebenengeld).

Die Beihilfe zur gesetzlichen Altersrente beträgt gemäß § 5 des Tarifvertrages über Rentenbeihilfen im Baugewerbe (TVR) nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (§ 4 Abs. 2) monatlich 59,90 Euro, wenn der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles das 65. Lebensjahr vollendet hat. Sie erhöht sich nach einer Wartezeit von

220 Monaten auf monatlich 59,90 Euro,
240 Monaten auf monatlich 72,15 Euro,
330 Monaten auf monatlich 80,40 Euro,
440 Monaten auf monatlich 88,70 Euro.

Es bedarf einer Wartezeit von wenigstens 220 Monate im Bereich Soka-Bau

Hinterbliebene haben Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 920,35 Euro als Hinterbliebenengeld.

Sonntag, 18. März 2012

150 € Bargeldprämie für 1-Jahresabonnement Süddeutsche Zeitung

Für die Vermittlung einer 1-Jahresabonnement erhält jemand ohne selbst ein Abonnent zu sein eine Barprämie in Höhe von 150,00 € oder andere tolle Prämien, siehe Link "Leser werben Leser".

80 € Guthabenkarte für Stern-Abonnement

Für die Vermittlung einer Jahresabonnement der Zeitschrift "Stern" erhält man auch ohne Abonnent zu sein eine Guthabenkarte im Wert von 80,00 €, siehe Link.

Laut der Zeitschrift "Stern" kostet das Jahresabonnement 174,20 €.

Bargeldprämie 120,00 € für 2-Jahresabonnement Capital

Für eine Geldprämie von 120,00 € für die Empfehlung eines 2-Jahresabonnement der Zeitschrift "Capital" muss man kein Abonnent dieser Zeitschrift sein, siehe Link

Das 2-Jahresabonnement kostet 180,00 €.

Bargeldprämie 200,00 € für Werbung Handelsblatt-Abonnement

Für die Werbung eines 1-Jahresabonnement der Zeitschrift "Handelsblatt" erhält der Werber eine Geldprämie von 200,00 € oder andere attraktive Sachprämien.

Link zu Handelsblatt Leser werben Leser

Barprämie 100,00 € für Leserwerbung Stuttgarter Zeitung

Auch Nichtabonnenten können für die Vermittlung eines 2-Jahresabonnement der "Stuttgarter-Zeitung" oder Stuttgarter-Nachrichten eine Barprämie von 100,00 € erwerben. Statt der Geldprämie gibt es viele andere attraktive Sachprämien, siehe Link Stuttgarter-Nachrichten oder Link Stuttgarter-Zeitung

Laut Stuttgarter-Nachrichten habe ein Abonnement ein Preisvorteil von 28 % gegenüber dem täglichen Kauf beim Kiosk.

Donnerstag, 15. März 2012

Einkommensanrechnung Hinterbliebenenrente gesetzliche Rentenversicherung und Gesetzliche Unfallversicherung

Bei der Ermittlung der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge bleiben nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI bei der Verletztenrente aus der Unfallversicherung
  • ein der Grundrente nach § 31 in Verbindung mit § 84 a Satz 1 und 2 des Bundesversorgungsgesetzes entsprechender Betrag, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 v.H. zwei Drittel der Mindestgrundrente, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10 vom Hundert ein Drittel der Mindestgrundrente

Wichtig: Die Abzüge erfolgen laut den rechtlichen Arbeitsanweisungen der DRV nur bei der Verletztenrente der Unfallversicherung, nicht bei den Hinterbliebenrenten.

Mittwoch, 14. März 2012

"Hinzuverdienstretter" Entgeltumwandlung

Die Hinzuverdienstgrenze für eine vorgezogene Altersrente oder EM-Rente kann durch Entgeltumwandlung nach § 1 a BetrAVG von 4 % des Einkommens bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gerettet werden.

Soweit Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, 4 vom Hundert der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen, handelt es sich um Entgelt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV.

Ergebnis: Nur Entgeltteile im geförderten Rahmen können umgewandelt werden. Sind Sie sich nicht sicher helfen Ihnen gern behördlich registrierte unabhängige Rentenberater weiter.

Montag, 12. März 2012

Pfändung von Rürup-Rente möglich

Eine Basisrente (Rürup-Rente) ist in der Ansparphase nach § 851 c Zivilprozessordnung (ZPO) nur innerhalb bestimmten Grenzen pfändungssicher, wenn sie ausnahmsweise gleichzeitig alle Voraussetzungen der sogenannten pfändungsgeschützten Altersvorsorge erfüllt.

"Der Bundesgerichtshof (BGH-Urteil vom 01.12.2011, Az. IX ZR 79/11) entschied jedoch, dass der von den Versicherern stets bemühte vertragliche Verwertungsausschluss gerade nicht die Pfändbarkeit ausschließt".

Quelle: Dr. Johannes Fiola Rechtsanwalt in Experten-Report, S. 60-61.

Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nach § 851 c ZPO nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn
  1. die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
  2. über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
  3. die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
  4. die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.

Um dem Schuldner den Aufbau einer angemessenen Alterssicherung zu ermöglichen, kann er unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze, nach seinem Lebensalter gestaffelt, jährlich einen bestimmten Betrag unpfändbar auf der Grundlage eines in Absatz 1 bezeichneten Vertrags bis zu einer Gesamtsumme von 238.000 Euro ansammeln.

Der Schuldner darf vom

  • 18. bis vollendeten 29. Lebensjahr maximal 2.000 €,
  • 30. bis vollendeten 39. Lebensjahr maximal 4.000 €,
  • 40. bis vollendeten 47. Lebensjahr maximal 4.500 €,
  • 48. bis vollendeten 53. Lebensjahr maximal 6.000 €,
  • 54. bis vollendeten 59. Lebensjahr maximal 8.000 €,
  • 60. bis vollendeten 65. Lebensjahr maximal 9.000 €

jährlich ansammeln. Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag, sind drei Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar.

Oberhalb dieser Beträge darf das angesparte Kapital gepfändet werden. Insoweit liegen diese Grenzen laut Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiola "weit unter den in Rürup-Verträgen steuerbegünstigten Beiträge".

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Der als Sonderausgaben abziehbare Höchstbetrag ist 2012 auf 74 % aus 20.000 € (Ledige) und 40.000 € (gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete) begrenzt und steigt in 2%-Schritten an (§ 10 Abs. 3 EStG). 2025 beträgt der absetzbare Anteil 100 % des aufgebrachten Beitrags, siehe Seite „Rürup-Rente“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. Februar 2012, 15:06 UTC.

Sonntag, 11. März 2012

Fachtagung der Süddeutschen Rentenberater am 17.3.2012 in Stuttgart

Als Regionalbeauftragter des Bundesverbandes der Rentenberater für Baden-Württember habe ich am 17.3.2012 in Stuttgart eine Fachtagung organisiert.

Themen sind:
  • Scheinselbständigkeit/Selbständigkeit? aus Sicht des Prüfdienstes der DRV
  • Berührungspunkte private BU-Rente und privates Krankentagegeld für Rentenberater
  • Aktuelles Rechtsprechung des BSG

Teilnehmen können Rentenberater, Versicherungsberater, Rechtsanwälte. Für Kurzentschlossene sind noch Plätze frei.

Anmeldung: Link zum Bundesverband der Rentenberater/Termine


Samstag, 10. März 2012

Steuerfreie Sozialleistungen

Folgende Sozialleistungen sind u.a. nach § 3 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei:
  1. Das gesetzliche Krankengeld, Pflegegeld, Verletztengeld, Verletztenrente
  2. Übergangsgeld,
  3. Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosenhilfe

Die steuerfreien Sozialleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG und erhöhen den anzulegenden Steuersatz. Sie müssen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Es empfiehlt sich für das Finanzamt einen bestimmten Betrag zurückzulegen, um Steuernachzahlungen begleichen zu können .

Das private Krankentagegeld und private Pflegegeld ist steuerfrei und unterliegt im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld/Pflegegeld nicht dem Progressionsvorbehalt. Es muss bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26.11.2008 (X R 53/06) entschieden, dass der Krankengeldbezug für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse dem Progressionsvorbehalt unterzogen werden darf.

In allen Fragen zur Versteuerung von Sozialleistungen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.

Übungsleiterpauschale und Geringfügige Beschäftigung neben Rente

Bei einer vorgezogenen Altersrente bzw. einer Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht eine Hinzuverdienstgrenze von 400,00 € im Monat. Rechtsgrundlage sind § 34 Abs. 3 Ziffer 1 SGB VI und 96 a Abs. 2 Ziffer 2 SGB VI.

Die Übungsleiterpauschale und steuerfreie Aufwandspauschalen sind nach § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV kein Arbeitsentgelt.

Die Übungsleiterpauschale von 2.100 € im Jahr, 175 € im Monat kann deswegen neben der geringfügigen Beschäftigung von 400,00 € rentenunschädlich neben einer vorgezogenen Altersrente bzw. einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen werden.

Empfänger einer Übungsleiterpauschale können also neben einer vorgezonen Altersrente oder EM-Rente einen Hinzuverdienst von 400,00 € monatlich + 175,00 € Übungsleiterpauschale, also 575,00 € beziehen.

Übungsleiterpauschale und Geringfügige Beschäftigung für Trainer

Trainer und Übungsleiter in Sportvereinen und Volkshochschulen können die steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterpauschale und die geringfügige Beschäftigung kombinieren.

Die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer in einem Sportverein sind steuerfrei nach § 3 Nr. 26 des Einkommenssteuergesetzes und können mit einer geringfügigen Beschäftigung kombiniert werden. Die Übungsleiterpauschale ist gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV kein Arbeitsentgelt und insoweit sozialversicherungsfrei (beitragsfrei).

Der Übungsleiter muss dem Verein schriftlich bescheinigen, das er die Übungsleiterpauschale nur für diesen Verein in Anspruch nimmt. Bei fehlender Befreiung kann der Vorstand von den Mitgliedern oder Übungsleitern wegen ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Haftung genommen werden.

Beispiel: A ist Übungsleiter im Sportverein S und erhält für seine nebenberufliche Tätigkeit eine Übungsleiterpauschale von monatlich 175,00 € und Entgelt in Höhe von 400,00 € im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Der Übungsleiter A kann insoweit 575,00 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen.

Von der Übungsleiterpauschale können auch andere Personengruppen wie Dozenten an Volkshochschulen, Schulen, Kammern oder Städte profitieren.

Mittwoch, 7. März 2012

Berufskrankheit Nr. 2108 - Belastungskonforme Schadensbild

Heute war ein privater Bestatter bei mir in der Erstberatung mit dem Themenfeldern:
  1. Private Rente wegen Berufsunfähigkeit,
  2. Privates Krankentagegeld
  3. Verletztenrente aus Berufskrankheit Nr. 2108
  4. Schwerbehinderung

Der Mandant hatte seit ca. 8-9 Jahren rezidivierende Lumbalgien. Wegen lumboischialgieforme Schmerzen wurde er in die Vulpius Klinik nach Bad Rappenau eingewiesen. Dort wurden die Diagnosen:

  • NPP L4/5 mit L4-L5 radikulärer Symptomatik rechts
  • Spinalkanalstenose in Höhe des Wirbelbogens von L5 rechts

erstellt und eine Nukleotornie L4/5 rechts durchgeführt.

Danach erfolgte die Anschlußreha in der Rosentrittklinik in Bad Rappenau. Laut Entlassungsbericht der Klinik Bad Rappenau kann er seinen letzten Beruf als Bestatter nicht mehr ausüben.

Sein Pech ist, dass er mit Jahrgang 1964 keinen Berufschutz als Bestatter in der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Sein Glück war, dass er eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit und eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat.

Mit einem geschätzten Gewinn von 10.000 € monatlich war der Mandant unterversichert mit einem monatlichen Krankentagegeld in Höhe von 1.500,00 €. Diese Thematik trifft bei Selbständigen häufig auf. Die Versicherungsverträge sollten regelmäßig nach Versorgungslücken und Unterdeckungen geprüft werden.

Bezüglich dem Thema Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule durch Heben und Tragen (BK 2108) gilt folgendes:

  1. es muss eine gesicherte medizinische bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule vorliegen,
  2. es muss eine langjährige - versicherte - Exposition durch das Heben und Tragen schwerer Lasten und /oder Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung vorliegen. Langjährig heißt mindestens 10 Jahre Berufstätigkeit mit der belastenden Tätigkeit.
  3. "Für die BK Nr. 2108 ist ein in der Regel von oben nach unten in der Ausprägung zunehmender Befund erforderlich" (belastungskonforme Schadensbild), siehe Mehrtens/Brandenburg.

Die Thematik des belastungskonformen Schadensbild ist vom Mandanten noch durch einen Klinikbericht nachzuweisen. Danach soll eine ärztliche Anzeige an die Berufsgenossenschaft erfolgen.

Samstag, 3. März 2012

Lebensversicherung eher beleihen als kündigen

Kapitallebensversicherungen mit Vertragsabschluss zwischen Juli 1986 bis Juni 1994 haben einen Garantiezinssatz von 3,5 % und ab Juli 1994 bis Juni 2000 einen Garantiezins von 4 % auf den Sparanteil der Versicherung (nicht zu verwechseln mit dem Beitrag, bei dem noch Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Risikokosten abzogen werden).

Hier ist es häufig günstiger bei Geldbedarf z.B. wegen Kauf eines Autos die Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung zu beleihen (Policendarlehen) als zu kündigen.

Vorteile des Policendarlehen sind:
  • Zusätzliche Liquidität, Altersvorsorge sowie Versicherungsschutz bleibt erhalten
  • Policendarlehen haben niedrige Zinsen im Vergleich zu Ratenkrediten
  • Keine Bonitätsprüfung und keine Schufa-Auskunft
  • Laufzeiten je nach Anbieter bis zu 25 Jahren
  • Das aufgenommene Darlehen kann in fast allen Fällen jederzeit – also auch vorzeitig – getilgt werden, meist ohne Vorfälligkeitszinsen
  • Der Darlehensbetrag kann von 500 Euro (Alternative zu einem Kleinkredit) bis hin zu über 50.000 Euro reichen (Alternative zu einem Ratenkredit)
  • Der Kreditrahmen kann – je nach Art der Police – bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen

Es empfiehlt sich ein Vergleich der Konditionen beim Versicherer, den Kreditinstituten und bei seriösen Anbietern im Zweitmarkt Lebensversicherungen - siehe Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V.

Direktversicherungen, Riester und Rüruprenten lassen sich nicht beleihen.


Besser gesetzlich rentenversichert

Was machen Selbständige, die eine Insolvenz hinter sich haben? Die Lebensversicherungen wurden bei der Hausbank als Sicherheit für ein Darlehen gegeben und stehen dem Mandanten nicht mehr für eine Altersversorgung zur Verfügung. Besonders schlimm war die verbundene Kapitalleben mit Versicherung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit. Im Rahmen der Insolvenz ist nun auch die Anwartschaft auf die private Rente wegen Berufsunfähigkeit weg.

Der Mandant hatte mir eine Renteninformation aus dem Jahr 2008 mit einer Rentenanwartschaft wegen Erwerbsminderung in Höhe von 1.400 € gezeigt.

Ich habe ihn auf die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen. Besonders ältere Selbständige provitieren von der Antragspflichtversicherung. Bei Vorerkrankungen ist kaum noch ein Abschluss für eine private Berufsunfähigkeit möglich. Ohne Gesundheitsüberprüfung kann der Kunde eine Anwartschaft auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Den Antrag kann man innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit stellen.

Im Rahmen der Antragspflichtversicherung hat der Versicherte auch Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger. Soweit der Versicherte privat krankenversichert ist, wäre dies ein zusätzlicher Vorteil.

Innerhalb von drei Kalenderjahre nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zahlt der Mandant 1/2 Regelbeitrag in Höhe von 257,25 € monatlich und danach einen Regelbeitrag in Höhe von 514,50 € monatlich. Bei Nachweis eines niedrigeren Einkommens kann für einen Beitrag nach tatsächlichen Einkünften optiert werden. Ein Wechsel innerhalb eines Kalenderjahres ist allerdings nicht möglich.

Ein Wermutstropfen gibt es: Aus der Antragspflichtversicherung kommt man während der selbständigen Tätigkeit nicht mehr heraus.

Donnerstag, 1. März 2012

Abzocke mit gebrauchten Lebensversicherungen

Die Finanzaufsicht BAFin warnt vor Abzockern mit dem Thema von gebrauchten Lebensversicherern. Seit 1999 können Verbraucher ihre Lebensversicherungspolicen auf dem "Zweitmarkt" veräußern. Hierbei sind die Konditionen laut Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) zwischen zwei und sieben Prozent über dem Rückkaufwerten.

Dubiose Firmen werben laut der heutigen Ausgabe von Financial Times bis zum Doppelten des Rückkaufwertes der Versicherer. Manchmal wird nur ein Teil sofort und der Rest in Raten ausgezahlt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die BaFin warnen ausdrücklich vor diesen Modellen.

Die BAFin hat 60 dubiose Anbieter im Visier und spricht von einem "neuen Phänomen der Abzocke". Keines der 60 Unternehmen hatte eine Genehmigung bei der BAFin für Einlagegeschäfte. "Denn das Einbehalten des Kaufpreises mit festem Auszahlungsversprechen erfüllt den Tatbestand des Einlagengeschäfts", erklärt Michael Sell, Exekutivdirektor bei der Finanzaufsicht BaFin.