Samstag, 3. März 2012

Lebensversicherung eher beleihen als kündigen

Kapitallebensversicherungen mit Vertragsabschluss zwischen Juli 1986 bis Juni 1994 haben einen Garantiezinssatz von 3,5 % und ab Juli 1994 bis Juni 2000 einen Garantiezins von 4 % auf den Sparanteil der Versicherung (nicht zu verwechseln mit dem Beitrag, bei dem noch Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Risikokosten abzogen werden).

Hier ist es häufig günstiger bei Geldbedarf z.B. wegen Kauf eines Autos die Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung zu beleihen (Policendarlehen) als zu kündigen.

Vorteile des Policendarlehen sind:
  • Zusätzliche Liquidität, Altersvorsorge sowie Versicherungsschutz bleibt erhalten
  • Policendarlehen haben niedrige Zinsen im Vergleich zu Ratenkrediten
  • Keine Bonitätsprüfung und keine Schufa-Auskunft
  • Laufzeiten je nach Anbieter bis zu 25 Jahren
  • Das aufgenommene Darlehen kann in fast allen Fällen jederzeit – also auch vorzeitig – getilgt werden, meist ohne Vorfälligkeitszinsen
  • Der Darlehensbetrag kann von 500 Euro (Alternative zu einem Kleinkredit) bis hin zu über 50.000 Euro reichen (Alternative zu einem Ratenkredit)
  • Der Kreditrahmen kann – je nach Art der Police – bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen

Es empfiehlt sich ein Vergleich der Konditionen beim Versicherer, den Kreditinstituten und bei seriösen Anbietern im Zweitmarkt Lebensversicherungen - siehe Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V.

Direktversicherungen, Riester und Rüruprenten lassen sich nicht beleihen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen