Samstag, 3. März 2012

Besser gesetzlich rentenversichert

Was machen Selbständige, die eine Insolvenz hinter sich haben? Die Lebensversicherungen wurden bei der Hausbank als Sicherheit für ein Darlehen gegeben und stehen dem Mandanten nicht mehr für eine Altersversorgung zur Verfügung. Besonders schlimm war die verbundene Kapitalleben mit Versicherung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit. Im Rahmen der Insolvenz ist nun auch die Anwartschaft auf die private Rente wegen Berufsunfähigkeit weg.

Der Mandant hatte mir eine Renteninformation aus dem Jahr 2008 mit einer Rentenanwartschaft wegen Erwerbsminderung in Höhe von 1.400 € gezeigt.

Ich habe ihn auf die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen. Besonders ältere Selbständige provitieren von der Antragspflichtversicherung. Bei Vorerkrankungen ist kaum noch ein Abschluss für eine private Berufsunfähigkeit möglich. Ohne Gesundheitsüberprüfung kann der Kunde eine Anwartschaft auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Den Antrag kann man innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit stellen.

Im Rahmen der Antragspflichtversicherung hat der Versicherte auch Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger. Soweit der Versicherte privat krankenversichert ist, wäre dies ein zusätzlicher Vorteil.

Innerhalb von drei Kalenderjahre nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zahlt der Mandant 1/2 Regelbeitrag in Höhe von 257,25 € monatlich und danach einen Regelbeitrag in Höhe von 514,50 € monatlich. Bei Nachweis eines niedrigeren Einkommens kann für einen Beitrag nach tatsächlichen Einkünften optiert werden. Ein Wechsel innerhalb eines Kalenderjahres ist allerdings nicht möglich.

Ein Wermutstropfen gibt es: Aus der Antragspflichtversicherung kommt man während der selbständigen Tätigkeit nicht mehr heraus.

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