Dienstag, 29. Dezember 2015

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Existenzgründer

Für Existenzgründer stellt sich rasch die Frage, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Zu diesem Thema hat
Rentenberater Sommer einen Artikel geschrieben, siehe Link http://www.sommer-und-kollegen.de/blog/Gesetzliche%20oder%20private%20Krankenversicherung%20f%C3%BCr%20Existenzgr%C3%BCnder.aspx

Montag, 30. November 2015

Gesetzliche Sofortrente für Beamte, Steuerberater und Rechtsanwälte

Für Beamte und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen wie Steuerberater und Rechtsanwälte, die vor September 1950 geboren sind, gibt es die einmalige Chance einer Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Der Antrag muss bis 31.12.2015 bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.

Nähere Informationen: Link Kanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen

Mittwoch, 8. Juli 2015

Nach Bescheidsprüfung 143,13 Euro mehr

Vor zwei Wochen suchte mich ein Mandant auf, mit der Bitte seinen Rentenbescheid zu prüfen. Er legte mir einen Rentenbescheid mit einer Altersrente für langjährig Versicherte vor.

Grund für die Rentenberatung war für meinen Mandanten, daß die Rente von der letzten Rentenauskunft erheblich abweicht.

Die zuerst vorgenommende sachliche Prüfung ergab, daß mein Mandant die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllte. Laut Bescheid lagen 569 Monate Beitragszeit aus versicherungspflichtiger Beschäftigung vor.

Im vorgelegten Rentenbescheid waren Rentenabschläge von 9 % entsprechend einer Altersrente für langjährig Versicherte.

Während der Beratung habe ich den Widerspruch nebst Begründung gegen den belastenden Verwaltungsakt der Deutschen Rentenversicherung Bund per Fax eingereicht

Mein Mandant wird überrascht sein - zwei Wochen später lag mir das Anerkenntnis der Deutschen Rentenversicherung Bund vor.  Hinsichtlich der um 143,13 Euro höheren monatlichen Rente wird sich mein Mandant sehr freuen.

Für den Widerspruch mußte mein Mandant übrigens nichts zahlen. Bei erfolgreichen Widersprüchen erstattet mir die Deutsche Rentenversicherung die notwendigen Aufwendungen des Widerspruchs.

Ich gehe davon aus, daß tausende Bescheide fehlerhaft sind. Der Rentenversicherungsträger prüft die erlassene Bescheide nicht auf Richtigkeit. Für den Rentenversicherungsträger muss es erkennbar gewesen sein, daß mein Mandant die falsche Rentenart gewählt hatte.


Dienstag, 30. Juni 2015

Wahlrecht zum Sozialgericht Stuttgart

Für viele Kläger ist die Möglichkeit sich ein anderes Sozialgericht auszuwählen unbekannt.
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht grundsätzlich das Sozialgericht, das örtlich zuständig ist, entsprechend dem Wohnsitz des Klägers.

Das zuständige Sozialgericht ist nicht immer in der Nähe des Wohnsitzes. Wohnt der Kläger z.B. in Ludwigsburg oder Feuerbach, wäre nach § 57 Sozialgerichtsgesetz das Sozialgericht Heilbronn zuständig. Das Sozialgericht Heilbronn ist ca. 40 Kilometer entfernt vom Wohnsitz.

Der Kläger kann aber auch wahlweise bei dem Sozialgericht klagen, das für seinen Beschäftigungsort zuständig ist. Wohnt der Kläger in Ludwigsburg und arbeitet in Stuttgart, wäre wahlweise das Sozialgericht Stuttgart nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Zweiter Halbsatz zuständig.


Freitag, 20. März 2015

Betriebsrente - Einmalauszahlung oder monatliche Rente

Bei der Betriebsrente gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer monatlichen Auszahlung.

Bei der Rentenberatung kommt immer wieder die Frage auf, welche Auszahlung für den Versicherten günstiger sei. Aus sozialrechtlicher Sicht gilt folgendes:

Gesetzlich krankenversicherte haben für Betriebsrenten einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (z.B. AOK Baden-Württemberg 0,9 Prozent) nebst einen Pflegebeitrag von 2,35 Prozent bei Elterneigenschaft bzw. 2,6 Prozent bei fehlender Elterneigenschaft zu zahlen.

Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung oder Auszahlung in mehreren Jahresscheiben wird der Kapitalbetrag geteilt durch 120 Monate und hierfür der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung ermittelt.

Bei pflichtversicherten Rentner sind alle Versorgungsbezüge wie z.B. aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragsfrei, sofern der monatliche Gesamtbetrag dieser Einnahmen 141,75 Euro nicht überschreitet.

Insoweit ist neben der steuerlichen Beratung bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe auch eine sozialrechtliche Beratung bei einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht zu empfehlen.