Grund für die Rentenberatung war für meinen Mandanten, daß die Rente von der letzten Rentenauskunft erheblich abweicht.
Die zuerst vorgenommende sachliche Prüfung ergab, daß mein Mandant die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllte. Laut Bescheid lagen 569 Monate Beitragszeit aus versicherungspflichtiger Beschäftigung vor.
Im vorgelegten Rentenbescheid waren Rentenabschläge von 9 % entsprechend einer Altersrente für langjährig Versicherte.
Während der Beratung habe ich den Widerspruch nebst Begründung gegen den belastenden Verwaltungsakt der Deutschen Rentenversicherung Bund per Fax eingereicht
Mein Mandant wird überrascht sein - zwei Wochen später lag mir das Anerkenntnis der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Hinsichtlich der um 143,13 Euro höheren monatlichen Rente wird sich mein Mandant sehr freuen.
Für den Widerspruch mußte mein Mandant übrigens nichts zahlen. Bei erfolgreichen Widersprüchen erstattet mir die Deutsche Rentenversicherung die notwendigen Aufwendungen des Widerspruchs.
Ich gehe davon aus, daß tausende Bescheide fehlerhaft sind. Der Rentenversicherungsträger prüft die erlassene Bescheide nicht auf Richtigkeit. Für den Rentenversicherungsträger muss es erkennbar gewesen sein, daß mein Mandant die falsche Rentenart gewählt hatte.
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