Freitag, 31. Dezember 2010

Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach Albtraum Afghanistan

Heute war ein Bericht in der Stuttgarter Zeitung bezüglich einem heimgekehrten Soldaten aus Afghanistan mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und seinen Problemen mit der Reintegration in die Gesellschaft. In Afganistan mit Selbstmordattentätern und kriegsähnlichen Einsätzen konfrontiert, konnte dieser seine Gefühle und Gedanken in Deutschland nicht mehr umstellen.

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2010 wurden 483 Soldaten wegen PTBS neu behandelt.

Die Psychiater und Psychotherapeuten wollen den heimgekehrten Soldaten nicht behandeln weil er eine Leistungsbegehrungshaltung aufzeigt. Doch von was soll der Betroffene denn leben? Es steht nun ein "Kampf" mit den Behörden, wie Agentur für Arbeit, Krankenkasse und dem Versorgungsamt der Bundeswehr an.

Nur 30 % der Anträge auf Wehrdienstbeschädigung werden bewilligt. Es ist wichtig innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von vier Wochen einen Widerspruch einzureichen.

Das der Soldat wegen seiner "Leistungsbegehrungshaltung" nicht die Traumatherapie erhält, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Wichtig für die heimkehrenden Soldaten mit einer PTBS ist die frühzeitige Kontaktierung mit einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht.

Die Soldaten sollten die entsprechenden Unterstützung in unserer Gesellschaft haben und nicht mit ihrem Problemen allein gelassen werden.

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Die AOK lehnt 60 % der Reha Anträge ab

Laut einem Pressebericht der Stuttgarter Zeitung vom 28.12.2010 werden fast 60 Prozent der Anträge auf Rehabilitation bei der AOK Baden-Württemberg abgelehnt. Dabei muss wohl noch berücksichtigt werden, das die Ablehnungsquote im Bundesdurchschnitt höher sei.

Wohl nur 6,3 Prozent der AOK Versicherten reichen einen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid ein.

Ein Widerspruch scheint sich zu lohnen, da bei 49,9 Prozent der AOK, 52,6 Prozent der BKK-, 56 Prozent der LKK- und 65,1 Pozent der IKK Versicherten der Widerspruch Erfolg hatte.

Hervorgehoben wurde, das nicht nur die absolute Zahl der Ablehnungen hoch geht, sondern auch die Ablehnungsquote. Das hängt wohl mit dem höheren Anteil der Rentner bei der AOK zusammen.

Einsparungen der Krankenkassen werden wohl die Ablehnungsquote weiter in die Höhe treiben.

Ich empfehle innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von vier Wochen einen Widerspruch einzureichen, da die Quote für die Abhilfe des Widerspruchs hoch ist. Gerne sind Ihnen Rentenberater bei Erstellung und Begründung des Widerspruchs behilflich.

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Nach Suizidversuch und geschlossener Akutstation der Psychiatrischen Klinik in Weinsberg dennoch Rentenablehnung

Eine Mandantin von mir hatte im Januar 2010 einen Suizidversuch mit 20 Tabletten Tavor und einer Flasche Sekt unternommen. Sie wurde von ihrem Lebensgefährten bewusstlos aufgefunden.

Sie kam nach dem Suizidversuch in die geschlossene allgemeinpsychiatrische Akutstation des Klinikum am Weissenhof in Weinsberg. Im psychischen Befund wurde eine gedrückte Stimmung, ratlos, Antrieb reduziert, affektive Schwingungsfähigkeit reduziert aufgenommen. Sie konnte sich bei Aufnahme nicht von den Suizidgedanken distanzieren.

Im Abschlussbericht wurde eine Diagnose einer schweren depressiven Episode (F 32.2) und Zustand nach Suizidversuch, Anpassungsstörungen (F 43.2) erstellt.

Der Rentenantrag im Sommer 2010 wurde mit Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund abgelehnt. Dagegen habe ich Widerspruch zur Fristwahrung eingereicht und heute begründet.

Auffällig, wie bei vielen Rentenablehnungen, war die fehlende Anforderung eines Befundberichtes des behandelenden Psychiaters. Insoweit musste man sich nicht über das negative psychiatrische Verwaltungsgutachten wundern. Der Gutachter hat das Leistungsvermögen nur während der Untersuchung bewertet. Der Längsschnitt der engen psychiatrischen Behandlung (alle 14 Tage) wurde nicht berücksichtigt.

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten

Dienstag, 28. Dezember 2010

Trotz Knochenkrebs nur Zeitrente von 12 Monate

Mit Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 19.08.2010 hat meine Mandantin eine Verlängerung der Zeitrente um 12 Monate bewilligt bekommen. Dagegen habe ich Widerspruch eingereicht mit dem Wunsch einer Zeitrente von 36 Monate statt 12 Monate.

Hintergrund:

Laut Klinikbericht des Robert-Bosch-Krankenhauses, Abteilung für Hämatologie, Onkologie wird ein Muliples Myelom Typ lgA Kappa, Stadium III A (Multiple Knochenläsionen) nach Salmon und Durie mit Erstdiagnose im Oktober 2006 diagnostiziert. Hierbei handelt es sich um Knochenmarkkrebs im letzten Stadium. Als Nebenwirkungen der Behandlung ist eine schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung mit einem EF-Wert von 37 % und eine Polyneuropathie nach Velcade vorhanden.

Die erste Blutstammzelltransplantation fand Ende 2008 statt. Im Jahr 2011 ist eine erneute Blutstammzelltransplantation vorgesehen. Zuvor findet wieder eine Chemotherapie statt. Bisher sind zwei Zyklen Vel/Dex bei gutem Ansprechen stattgefunden. Weitere zwei Zyklen sind vorgesehen.

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

Samstag, 18. Dezember 2010

Fibromyalgie (FMS) und Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente)

Ich habe als Rentenberater häufig mit Mandanten mit der Diagnose Fibromyalgie-Syndrom (FMS) zu tun. Nachfolgend möchte ich aus Sicht des Rentenberaters ein wenig über das Krankheitsbild Fibromyalgie erzählen.

Das Wort Fibromyalgie besteht aus dem lateinischen Wort "fibra" = Faser und den griechischen Worten "Mys" = Muskel, "algos" = Schmerz und "ia" = Zustand.

Folgende Symptome gehören laut der Leitlinie 3 "Fibromyalgie" zu dem Krankheitsbild:

  • Chronische Schmerzen in mehreren Körperregionen (chronic widespread pain, CWP) sind ein häufiges Phänomen in der allgemeinen Bevölkerung und in klinischen Populationen. Die Schmerzen sind meist mit anderen
körperbezogenen Beschwerden wie:

  • Druckschmerzempfindlichkeit,
  • Steifigkeits- und Schwellungsgefühl der Hände, der Füße und des Gesichts,
  • Müdigkeit,
  • Schlafstörungen sowie mit
  • seelischen Beschwerden wie Ängstlichkeit und Depressivität
Das Klinikum Saarbrücken hat eine empfehlenswerte Patienteninformation zu Fibromyalgie herausgegeben.

Bei der Begutachtung von Schmerzen sei auf die "Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen" hingewiesen. Der Gutachter muss über den aktuellen evidenzbasierten Wissensstand der Krankheitsbilder mit Leitsymptom "chronischer Schmerz" verfügen (z.B. im Rahmen der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie"). Hierzu sei auch auf die entsprechenden Leitlinienseiten der AWMF verwiesen.

Die Fibromyalgie hat einen eigenen Diagnoseschlüssel nach dem ICD-10: M 79.7

Häufig wird das Krankheitsbild von Psychiatern auch als anhaltend somatoforme Schmerzstörung, ICD-10: F 45.4 diagnostiziert.

Die Krankheit gilt inzwischen als anerkannt, wenn auch immer noch als "Modekrankheit" bezeichnet. Die Diagnose wird deshalb erst sehr spät, oft erst nach 10 Jahren diagnostiziert, weil die Schmerzen wechselnd im ganzen Körper wandern. Die behandelnden Orthopäden bringt das zur schieren Verzweiflung, da sie keine entsprechenden Befunde des Bewegungsapparates finden.

Die Fibromyalgie ist nach der neuen Leitlinie keine psychische Störung, wenngleich durch sehr starke Schmerzen ein hoher Leidensdruck entstehen kann. Durchschnittlich 30 bis 80 % der Erkrankten leiden unter Angststörungen und Depressionen.

Die Diagnose Fibromyalgie ist aber keine Eintrittskarte für die Rente wegen Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung. Wahrscheinlich 90 % der Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung werden abgelehnt. Was sind die Gründe für die Ablehnung?

  • Annahme des Mandanten, das die Diagnose Fibromyalgie für einen Rentenantrag ausreiche,
  • Es fand bis zum Rentenantrag noch keine ausreichende ambulante oder klinische Behandlung laut den Schmerzleitlinien statt. Häufig werden die Mandanten nur vom Hausarzt und Orthopäden behandelt.
  • Es fehlt vor allem eine Schmerztherapie (Schmerztherapeut), Verhaltenstherapie (Diplom-Psychologe).
  • Bei hohem Leidensdruck ist laut den Leitlinien eine ambulante Behandlung beim Psychiater angesagt.
Merke: Zu erst an die Behandlung des Krankheitsbildes "Fibromyalgie" denken. Eine Rentenbezug erbringt keine Heilung des Krankheitsbildes. Häufig verlieren die Mandanten soziale Kontakte durch den Arbeitsplatzverlust. An Rente ist erst bei gescheitertem ambulanten und stationären Behandlungsversuchen zu denken.

Tipp: Ältere Mandanten ab Vollendung des 58. Lebensjahres sollten den Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt nicht vergessen. Bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren und einer Schwerbehinderung kann die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen (bis Jahrgang 1951 noch für das 60. Lebensjahr bei 10,8 % Rentenabschläge) beantragt werden. Erhöhungsanträge lohnen sich. Gehen Sie am besten zu einem Rentenberater, der häufig Erhöhungsanträge beim Versorgungsamt einreicht und auch die Durchsetzung über Widerspruch und Klage nicht scheut.

Weitere Links zu Fibromyalgie:




Trotz Psychiatrischer Klinik Winnenden zunächst keine Rente

Ein Mandant von mir wurde Ende 2008 in der Psychiatrischen Klinik in Winnenden stationär behandelt. Es wurde dort eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (F 45.4), eine mittelgradige depressive Episode (F 32.1) und und anderem eine periphere Gefäß-Erkrankung diagnostiziert.

Beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg wurde folgender Vergleich geschlossen:

  1. Die Beklagte prüft den Anspruch des Klägers auf Rente wegen Erwerbsminderung auf der Grundlage der im Berufungsverfahren eingeholten Gutachten und des Entlassungsberichts des Zentrums für Psychiatrie, Winnenden nach Abschluss der derzeit andauernden stationären Behandlung ab Januar 2007 neu und erteilt hierüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
  2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
  3. Die Beteiligten erklären den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.
Ich habe den Entlassungsbericht von der Psychiatrischen Klinik Winnenden angefordert und habe einen Schriftsatz an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg eingereicht unter Bezugnahme auf den beim LSG abgeschlossen Vergleich und des Entlassungsberichtes der Psychiatrischen Klinik Winnenden.

Im Juli 2009 erfolgte in der Ärztlichen Untersuchungsstelle Stuttgart noch eine internistische Begutachtung. Wegen einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit kam der Gutachter auf ein unter 3-stündiges Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten des Allgemeinen Arbeitsmarktes.

Hierauf hat der Rentenversicherungsträger einen Rentenbescheid mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.02.2009 auf Dauer festgestellt.

Wegen dem Wunsch des Mandanten bezüglich eines früheren Rentenbeginns wurde ein Widerspruch und eine Klage eingereicht mit dem Ergebnis, das mein Mandant drei Monate früher seine Rente erhält.

Mein Mandant erhält eine Nachzahlung in Höhe von ca. 1.800 € - für den Mandanten ein schönes Weihnachtsgeschenk, zumal er im Jahr 2008 keine Leistungen von der Agentur oder Krankenkasse erhielt.

Donnerstag, 16. Dezember 2010

MotoMeter hat im Pensionsplan keine Betriebsrente wegen Berufsunfähigkeit

Heute war eine Mandantin wegen Prüfung eines Anspruches auf Betriebsrente da.

Zuvor habe ich für sie am 17.5.2010 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht. Bereits mit Bescheid vom 29.07.2010 wurde der Rentenanspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ab 01.05.2010 bewilligt.

Meine Mandantin hat bis 1996 als Montagehelferin bei der Firma MotoMeter gearbeitet. Die betriebliche Altersversorgung (Pensionsplan) der Firma MotoMeter sah keine Betriebsrente wegen Berufsunfähigkeit vor, sondern nur eine Betriebsrente bei vorgezogener Altersrente.

Insoweit besteht erst ab Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige ein Anspruch auf Betriebsrente.

Den Antrag auf Umwandlung in die vorgezogene Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird ab Juni 2013 (60. Lebensjahr) gestellt. Nach Eingang des Rentenbescheides wird der Antrag auf Betriebsrente bei der Firma MotoMeter eingereicht.

Dienstag, 14. Dezember 2010

Betriebsrentenanpassung der IBM rechtswidrig trotz mehrerer positiver Urteile

Laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg sind hinsichtlich der betrieblichen Rentenanpassung der Firma IBM Deutschland GmbH mehrere Urteile am 27.03.2010 ergangen. Revison wurde nicht zugelassen, siehe Kurzbeschreibung. Es empfiehlt sich für alle IBM-Rentner die betriebliche Rentenanpassungen zu überprüfen.

Der IBM-Betriebsrentner muss innerhalb von drei Kalendermonaten nach Zugang der Anpassungsmitteilung schriftlich widersprechen. Hierbei sind ihm Rentenberater gerne behilflich.

Ganz aktuell wurde dieses Thema in der Sendung ZDF-WISO-Sendung vom 13. Dezember 2010 mit dem Titel "Tücken bei der Firmenrente vermeiden" angesprochen. Trotz mehrerer Urteile vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg muss jeder der 15.000 IBM-Betriebsrentner gegen die falsche Rentenanpassung gerichtlich vorgehen.

Allein beim Arbeitsgericht Stuttgart sind 300 Klagen gegen die rechtswidrige Anpassung der IBM-Betriebsrente anhängig.

Alle Klagen gingen für die Betriebsrentner positiv aus. Dennoch muss jeder einzelne IBM-Betriebsrentner auf dem Klageweg gegen die rechtswidrige betriebliche Anpassung vorgehen. Jeder IBM-Rentner, der nicht klagt spart seiner Firma erhebliche Gelder ein.

Traurig ist es, dass trotz der zahlreichen Urteile in verschiedenen Bundesländern die Firma IBM Deutschland GmbH nicht einlenkt.

Montag, 13. Dezember 2010

Keine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bei Weiterarbeit eines hauptberuflichen Selbständigen

Heute habe ich für einen selbständigen Mandanten einen Antrag auf die Regelaltersrente mit Rentenbeginn am 01.04.2011 aufgenommen.

Mein Mandant war immer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 1985 war er selbständig tätig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Obwohl er dem Grunde nach die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner erfüllt, da er in der zweiten Lebensarbeitshälfte 9/10 der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, ist bei hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit über das 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze) hinaus weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft gegeben.

Achtung: Bei Rentenantragstellung ist bei obigem Sachverhalt neben dem Formular R 810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner) unbedingt ein Zuschussantrag R 820 auszufüllen. Zu beachten ist hierbei die Dreimonatsfrist.

Das gleiche gilt im übrigen bei abhängig Beschäftigte, die bei Bezug der Regelaltersrente weiterhin über der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze (2010 = 4.125,00 €) beschäftigt sind.

Antrag auf Kontenklärung - Formular V 100

Heute war ein Mandant da, dessen Versicherungskonto in der Deutschen Rentenversicherung noch nicht geklärt war. Der Mandant war verunsichert und traute nach seinen Worten der Deutschen Rentenversicherung nicht so recht.

Er hatte die Aufrechnungsbescheinigungen für die früheren Versicherungskarten, die Sozialversicherungsnachweise, die Beitragsbescheinigung für die freiwillige Versicherung nebst einer aktuellen Renteninformation und einer alten Rentenauskunft aus dem Jahre 2005 in einer Mappe geordnet.

Er traute sich nicht zu den Vordruck V 100 alleine auszufüllen. Problematisch für ihn waren die vielen Fachbegriffe, die er nicht verstand. Zudem besteht der Vordruck V 100 aus 7 Seiten.

So sieht das Formular für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1978 aus: Link DRV Formular V 100

Die meisten Angaben können im Rahmen von Ankreuzen bejaht oder verneint werden. Doch was ist richtig? Hier hilft der unabhängige Rentenberater.

Mein Mandant hat ab dem 15. Lebensjahr eine Lehre als Außenhandelskaufmann absolviert. Diese Ausbildung ist bisher im Versicherungskonto noch nicht als "Berufsausbildung" festgestellt. Im Rahmen einer "Berufsausbildung" können zusätzlich beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt werden. Da während einer Ausbildung der Jahreslohn sehr niedrig war kann sich die Kontenklärung richtig lohnen. Also ist in Ziffer 9.1 des Formulars V 100 die Frage: "Haben Sie Zeiten der Berufsausbildung (auch ohne Abschluss) zurückgelegt" mit ja anzukreuzen, die Zeit der Berusausbildung von .. bis... anzugeben sowie "Art der Berufsausbildung", hier Außenhandelskaufmann anzugeben.

In Ziffer 2 des Vordruckes lässt sich die Bevollmächtigung durch einen Rentenberater mit Namen und Anschrift sowie Telefon- bzw. Faxnummer angeben.

Zum Schluss durfte ich für die Ehefrau ebenfalls noch einen Kontenklärungsantrag V 100 ausfüllen. Bei der Ehefrau fehlten drei Jahre, die über die Aufrechnungsbescheinigung nachgewiesen war. Im Formular ist in Ziffer 3.1 "Haben Sie Beitragszeiten oder Beschäftigungszeiten zurückgelegt, die im Versicherungsverlauf nicht enthalten sind" mit ja anzukreuzen. Danach ist der fehlende Zeitraum von .. bis.. sowie die genaue Bezeichnung der Beschäftigung (Außenhandelskauffrau), Arbeitgeber (Name und Sitz des Betriebes) sowie die Krankenkasse auszufüllen.

Nachdem seine Ehefrau zwei Kinder erzogen hat, die bisher noch nicht im Versicherungskonto auftauchen ist unter Ziffer 8.1 "Haben Sie Kinder erzogen" die Frage zu bejahen und noch der Vordruck V 800 auszufüllen.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Continentale Lebensversicherung AG hat wegen Arglist nach § 22 VVG den Vertrag wegen Berufsunfähigkeit angefochten

Die Continentale Lebensversicherung AG hat wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen den Versicherungsvertrag der Rente wegen Berufsunfähigkeit wegen Arglist nach § 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angefochten.

Vor dem Versicherungsantrag vom 23.04.2003 war meine Mandantin wegen psychovegetative Dysregulation, Zervikalneuralgie, somatoforme Störung, Überforderungssyndrom, psychosomatische Erkrankung in ärztlicher Behandlung.

Meine Mandantin gab diese Vorerkrankungen nicht an. Insoweit besteht eindeutig eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Fraglich ist ob Arglist nach § 22 VVG vorliegt. Folge von Arglist ist, das der Versicherer den Vertrag anfechten kann und die Prämien von 2003 bis dato behalten darf.

Gegen Arglist spricht Umfang der verschwiegenen Umstände, Erheblichkeit der Befunde, Dauer der Störungen und zeitliche Distanz zur Antragstellung. Im Prozess ist die Arglist vom Versicherer zu beweisen.

Ich werde eine außergerichtliche Durchsetzung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit beim Versicherer im Umfang einer bestimmten Leistungsquote anstreben. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

Samstag, 11. Dezember 2010

Bei Bankpleite kein Rechtsanspruch auf freiwillige Einlagensicherung der Banken

Für Anleger interessant ist ein Urteil des Landgerichts Berlin, Aktenzeichen 10 O 360/09, wonach kein gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch auf die freiwillige Einlagensicherung der Banken bestehe. Insoweit besteht ab 01.07.2009 nur eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 50.000,00 €. Ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100.000 Euro und eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage vorgesehen.

Das Handelsblatt informiert seine Leser bezüglich dem Urteil mit Sprengkraft: "Was die Einlagensicherung wirklich wert ist".
Die Süddeutsche Zeitung berichtet sogar: "Dann ist das Geld halt weg"

Diese Information steht so nicht immer in den Hochglanzbroschüren der Banken. Man kann den Eindruck bekommen, das die freiwillige Einlagensicherung eine Beruhigungspille für den Anleger ist nach dem Motto "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker".

Vielleicht empfiehlt es sich für den Anleger seine Guthaben auf mehrere Banken zu verteilen. Ein freiwilliges Versprechen ist im schlimmsten Fall wenig wert, wenn es nicht durchgesetzt werden kann.

Freitag, 10. Dezember 2010

GdB 20 für Intern Fixateur L 2 bis L 5?

Heute war ein Mandant auf Empfehlung einer Psychiaterin in meiner Rentenberatungskanzlei bezüglich den Chancen für eine Schwerbehinderung. Er legte mir einen Bescheid des Landratsamtes Böblingen vom 15.02.2010, Versorgungsamt in Stuttgart, mit Feststellung eines Grad der Behinderung von 20 v.H. seit 03.02.2010 vor.

Laut Akteneinsicht lag eine Funktionsbehinderung der Wirbelsäule mit einem Einzel-GdB von 20 v.H. , Diabetes mellitus, Bluthochdruck und Migräne mit einem Einzel-GdB von jeweils 10 v.H. vor.

Bei Vorliegen eines Intern-Fixateur L 2 bis L 5 schlagen die Versorgungsmedizinische Grundsätze einen Einzel-GdB zwischen 50 und 70 v.H. vor.
Keine Berücksichtigung fand eine Hörstörung und eine Depression.

Da die Widerspruchsfrist von einem Kalendermonat abgelaufen war habe ich einen Überprüfungsantrag (Verschlechterungsantrag) beim Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt eingereicht.

Ich rechne mit einem Gesamt-GdB von 50 v.H. Die Angelegenheit bleibt abzuwarten.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Aufstockungsbetrag bei Betriebsrente der Deutschen Post AG (VAP Rente)

Mein Mandant erhielt von der Deutschen Post AG eine Betriebsrente (VAP) mit einem Aufstockungsbetrag, da sein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde.

Er wurde verpflichtet jeden Monat freiwillige Mindestbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu leisten. Wegen fehlender Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung wurde ihm seine Betriebsrente auf 313,59 € reduziert und die frühere Rentenaufstockung aufgehoben. Er erlitt dadurch einen Verlust von ca. 700 € monatlich.

Gegen den negativen Rentenbescheid der Deutschen Post wurde Einspruch eingelegt. Begründet wurde der Einspruch bezüglich Lücken im Versicherungsverlauf mit der Folge, das freiwillige Mindestbeiträge nicht mehr der Anspruchserhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung dienen.

Mit Schreiben vom 06.12.2010 wurde meinem Einspruch statt gegeben und die Einstellung des Aufstockungsbetrages rückgängig gemacht. Ich erhalte einen Neuberechnungsbescheid über die Höhe der Betriebsrente.

Optimierungsfragen beim Deutsch-Amerikanischen Sozialversicherungsabkommen

Heute war ein Mandant bei mir bezüglich einer Rentenberatung zum Sozialversicherungsabkommen zwischen den USA und Deutschland.

Der Zahlbetrag der amerikanischen Rente wurde gekürzt, weil neben einer Rente aus der Social Security noch eine Rente aus Deutschland bezogen wird (= Anwendung der Windfall Elimination Provision).

Tipp:

Es ist vorteilhafter statt der deutschen Regelaltersrente ( Wartezeit von 5 Jahren) die Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen, weil dann der Anspruch unter Umständen nur durch die Zusammenrechnung der deutschen und amerikanischen Versicherungszeiten erfüllt wird und die Windfall Elimination Provision (WEP) nicht angewendet wird.

Dienstag, 7. Dezember 2010

Selbständiger Handelsvertreter muss Rentenversicherungsbeiträge im Umfang von 30.000 € an Deutsche Rentenversicherung nachzahlen

Heute war ein selbständiger 62-jähriger Handelsvertreter für Baumaterial bei mir, der den Antrag V050 auf Befreiung von der Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgefüllt hat.

Der Befreiungsantrag nach § 231 Abs. 5 SGB VI wurde abgelehnt, weil der Antrag auf Befreiung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Eintritt der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 eingereicht wurde.

Die Deutsche Rentenversicherung sandte ihm den Vordruck V 027 - Antrag auf Feststellung des sozialversicherungspflichtigen Status zu.

Da mein Mandant innerhalb der letzten Jahre nur einen Auftraggeber (Hersteller von Baumaterial) hatte, darf er für die letzte 4 Kalenderjahre vom 01.1.2006 bis 31.12.2009 und auch das aktuelle Kalenderjahr monatliche Beiträge im Umfang eines monatlichen Regelbeitrages in Höhe von 508,45 € zahlen, also insgesamt 30.507,00 €. Er wählt den Regelbeitrag weil die tatsächlichen monatlichen Einkünfte über der Bezugsgröße sind.

Steuerberater, bitte wacht auf und schaut Euren Mandantenstamm nach Selbständigen mit einem Auftraggeber durch - ansonsten kommt das böse Erwachen für die Mandanten. Rentenberater sind für Steuerberater willkommene Kooperationspartner um solche "Stolperfallen" zu vermeiden. Die Deutsche Rentenversicherungsträger prüft diese Personengruppe zur Zeit intensiv über Betriebsprüfungen der einzelnen Auftraggeber durch.

Warum der Verband der Handelsvertreter hier kein Beratungsangebot von Rentenberater einbindet, kann ich nicht verstehen und wohl auch nicht die betroffenen selbständigen Handelsvertreter.

Nach Vorlage des Beitragsbescheides werde ich einen Stundungsantrag für meinen Mandanten einreichen müssen. Bitter ist es für meinen Mandanten, der im nächsten Jahr in Rente geht, weiterhin im Rahmen der Stundung Raten im Umfang von voraussichtlich 500,00 € zahlen zu müssen.

Montag, 6. Dezember 2010

Psychiatrische Begutachtung bei Dr. Frießem

Ich vertrete einen 57-jährigen Mitarbeiter der Firma Daimler AG in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart wegen einer Rente wegen Erwerbsminderung. Mein Mandant erhielt bereits von der Stuttgarter Versicherungs AG eine Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Er hatte bei Firma Daimler Benz eine Lehre absolviert. Wegen einem Wirbelbruch nach einem Sturz aus 4 m Höhe konnte er seine frühere Facharbeitertätigkeit bei Daimler nicht mehr nachgehen und wurde auf die Qualitätssicherung umgesetzt. Er sagte, er hätte dort einen Schonarbeitsplatz gehabt.

Heute fand eine psychiatrische Begutachtung bei Herrn Dr. Frießem, einem älteren aber kompetenten Psychiater in der Altenwohnanlage Hans-Rehn-Stiftung in Stuttgart-Rohr statt.

Ich begleitete den Kläger und durfte als Rechtsbeistand bei der Anamnese und neurologischen Untersuchung dabei sein. Er hat sich in meiner Anwesenheit sehr viel Mühe gemacht - ganze 3 1/2 Stunden dauerte die komplette Untersuchung. Vielen Dank Herr Dr. Frießem.

Das Gutachten bleibt abzuwarten.

Freitag, 3. Dezember 2010

Türkischer Mitarbeiter bei der Firma Bosch erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer

Vor geraumer Weile habe ich eine Rente für einen türkischen Mitarbeiter der Firma Bosch in Feuerbach durchgebracht. Ich habe das Verfahren ab der Klage vor dem Sozialgericht Stuttgart übernommen. Im Widerspruchsverfahren hat der VdK ihn vertreten.

Maßgebend für das Anerkenntnis war ein psychiatrisches Gutachten gemäß §109 SGG und ein positives psychiatrisches Gutachten im Schwerbehinderungsverfahren.

Erwerbsminderungsrente auf Zeit nach Weitergewährungsantrag

Ein IBM Mitarbeiter hat mich beauftragt für ihn den Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung R 120 auszufüllen und ihn in dem Weitergewährungsverfahren komplett zu begleiten. Es fand eine Begutachtung bei Dr. S. in Hechingen statt. Der Gutachter war kompetent. Auf Wunsch des Mandanten war ich bei der psychiatrischen Anamnese bei Dr. S. anwesend. Wichtig ist es das das Gespräch des Gutachters mit dem Probanten nicht gestört werden darf. Der Gutachter war mit meiner Anwesenheit einverstanden.
Heute kam das Anerkenntnis in Form eines Bescheides bezüglich einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis 02/2013. Anschließend Mandant angerufen und von der Weitergewährung informiert.

Tipp:

Laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg sind hinsichtlich der betrieblichen Rentenanpassung der Firma IBM mehrere Urteile am 27.03.2010 ergangen. Revison wurde nicht zugelassen, siehe Kurzbeschreibung. Es empfiehlt sich für alle IBM-Rentner die betriebliche Rentenanpassung 07/2008 überprüfen zu lassen. Wenden Sie sich an einen Rentenberater.

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Witwenrente beantragen bei Rentenberater

Die Witwenrente alten Rechts bis 31.12.2001 mit Vertrauensschutz gilt für folgenden Personenkreis:

  1. Die Ehe wurde vor dem 01.01.2002 geschlossen und
  2. einer der Ehegatten ist vor dem 01.01.1962 geboren
Nach der Übergangsregelung des § 242 a SGB VI besteht ein Anspruch auf die große Witwen oder Witwerrente in folgenden Fällen:

  • mit Vollendung des 45. Lebensjahres, soweit der Versicherte bis zum 31.12.2011 verstorben ist (Altersgrenze 45 Jahren bleibt) oder
  • die Witwe vor dem 02.01.1962 geboren und berufsunfähig ist oder
  • die Witwe am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist und dies ununterbrochen bis heute ist
Die große Witwenrente nach neuem Recht gemäß § 46 SGB VI wird geleistet, soweit
  • die Witwe nicht wieder geheiratet hat,
  • die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (Ausnahme vorzeitige Wartezeiterfüllung),
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen,
  • das 47. Lebensjahr vollendet haben (siehe Übergangsrecht) oder
  • erwerbsgemindert sind
Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

Akute Leukämie und keine Schwerbehinderung

Heute war ein Mandant über die Seite des Bundesverbandes der Rentenberater mit dem Ziel einer Schwerbehinderung zu mir gekommen. Insoweit lohnt sich eine Mitgliedschaft für Rentenberater im Bundesverband der Rentenberater. Er legte mir einen Bescheid vom Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt in Stuttgart, vor mit einem Gesamt-GdB von 40 v.H.

Folgende Funktionsbeeinträchtigungen lagen dem Bescheid zugrunde:

  • Gebrauchseinschränkung beider Beine, bei degenerativen Gelenkveränderungen,
  • Hüftgelenksendoprothese links,
  • Erkrankung des lymphatischen Systems,
  • Bluthochdruck
Wegen künstlichem Hüftgelenk links (Hüft-Tep) schlagen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze einen Einzel-GdB von 30 v.H. vor.

Eine akute Leukämie müsste einen Einzel-GdB von 100 % geben. Nach 3 Jahren Heilungsbewährung immer noch 60 %.

Mein Mandant ist auf der Spenderliste für Stammzellenübertragung.

Ich werde morgen den Widerspruch zur Fristwahrung einreichen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Ich bin neugierig auf die Akteneinsicht.

Mein Mandant vollendet im Juli 2011 das 63. Lebensjahr. Bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren könnte er mit 63 ohne Rentenabschläge die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Was bedeutet die Ziffer F 45.4 in meinem Befundbericht?

Nachfolgend möchte ich auf häufige in meiner Praxis vorkommende ICD-10 Schlüssel im Bereich Somatoforme Störungen eingehen.

F 45 Somatoforme Störungen

  • F 45.0 Somatisierungsstörung,
  • F 45.2 Hypochondrische Störung,
  • F 45.3 Somatoforme autonome Funktionsstörung,
  • F 45.4 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung

Was bedeutet die Ziffer F 33.2 in meinen psychiatrischem Befundbericht?

Die Diagnose einer schweren Depression wird laut der neuen S3-Leitlinie "Unipolaren Depression" vom Dezember 2009 dann erstellt, wenn mindestens drei Hauptsymptome:
  • gedrückte depressive Stimmung,
  • Freudlosigkeit, Interessenverlust,
  • Antriebsmangel, erhöhte Ermüdbarkeit
mindestens zwei Wochen

und mindestens 4 Zusatzsymptome:

  • Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit,
  • Vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
  • Gefühle von Schuld und Wertlosigkeit,
  • Negative und Pessimistische Zukunftsperspektiven,
  • Suizidgedanken/-handlungen,
  • Schlafstörungen,
  • Verminderter Appetit
vorliegen.

Eine rezidivierende depressive Episode unterschiedlichen Schweregrades liegt vor, wenn es neben der gegenwärtigen depressiven Episode in der Vorgeschichte wenigstens eine weitere gab.

Nachfolgend möchte ich auf häufige in meiner Praxis vorkommende ICD-10 Schlüssel im psychiatrischen Bereich eingehen.

  • F 30 Manische Episode,
  • F 30.1 Manie ohne psychotische Symptome,
  • F 30.2 Manie mit psychotischen Symptome,
  • F 31 Bipolare affektive Störung,
  • F 31.0 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig hypomanische Episode,
  • F 31.1 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 31.2 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 32.3 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode,
  • F 31.4 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 31.5 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 31.6 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig gemischte Episode,
  • F 31.7 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig remitiert,
  • F 31.8 Sonstige bipolare affektive Störungen,
  • F 32 Depressive Episode,
  • F 32.0 Leichte depressive Episode,
  • F 32.1 Mittelgradige depressive Episode,
  • F 32.2 Schwergradige depressive Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 32.8 Sonstige depressive Episoden,
  • F 33 Rezidivierende depressive Störungen,
  • F 33.0 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode,
  • F 33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode,
  • F 33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotische Symptome


Das Sozialgericht Heilbronn weist Klägerin auf die Rücknahme der Klage hin

Ich habe dieses Jahr ein Mandat übernommen, das zuvor vom VdK betreut wurde. Das Verfahren war bereits im Klageverfahren. Das Sozialgericht Heilbronn hat dem Prozessbevollmächtigten VdK geschrieben, das wegen dem psychiatrischen Gutachten des Herrn Dr. G. aus Plochingen die Klage zurückgenommen werden sollte. Es wurde auf das Antragsrecht nach § 109 SGG hingewiesen. Innerhalb einer Frist von vier Wochen sollte man sich äußern. Der VdK sandte meiner Mandantin eine Erklärung, ob sie die Klage zurücknehme oder welcher Gutachter bereit und in der Lage sei ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Der Mandantin fehlte diesbezüglich die persönliche Betreuung. Innerhalb der Frist reichte ich einen Antrag gemäß § 109 SGG bezüglich eines psychiatrischen Gutachtens ein.

Der Gutachter schreibt in seinem Gutachten, das die Klägerin angesichts der Einschränkungen nicht in der Lage sei, ihre bisherige Tätigkeit bei der Bahn in der Sachbearbeitung wie auch leichte bis mittelschwere Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes wenigstens drei Stunden täglich kontinuierlich an wenigstens 5 Werktagen je Woche verrichten zu können.

Laut dem Beck´schen Depressionsinventar liegt das Testergebnis mit einem Summenwert von 27 im Referenzbereich der Kontrollgruppe einer Major-Depression.

Der behandelnde Psychiater Dr. Reischle beschreibt eine schwere depressive Episode im prolongierten Zustand.

Dieser Leistungsbewertung entspricht auch der Entlassungsbericht der Psychosomatischen Klinik Neufahrland aus dem Jahr 2008 mit der Diagnose einer schweren Depression (F 33.2).

Meine Mandantin war Mitte 2010 stationär in der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin in Ludwigsburg. Dort wurde eine mittelgradige depressive Episode diagnostiziert.

Die Streitsache ist zur mündlichen Verhandlung vorgemerkt. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

Bürgerhospital diagnostiziert schwere depressive Episode bei bekannter schizoaffektiver Störung

Heute legte mir eine Mandantin eine Klinikeinweisung des Bürgerhospital Stuttgart, Klinik für Spezielle Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie vor. Laut den Diagnosen wird eine schwere depressive Episode bei bekannter schizoaffektiver Störung beschrieben. Sie berichtet über akustische Halluzinationen, Ängste und Verfolgungswahn.

Über diese Mandantin habe ich in einem früheren Blog schon berichtet, siehe "Trotz Bürgerhospital keine Rente".

Sie hat nun in der zweiten Dezemberwoche einen Termin bei Herrn Dr. Petrovic, Psychiater bezüglich ambulanter Anschlußbehandlung. Hilfsweise habe ich Sie auf die psychiatrische Institutsambulanz des Bürgerhospitals (PIA) hingewiesen.

Nun wartet die Mandantin noch auf die psychiatrische Begutachtung bei Dr. W. in Neu-Ulm.

Dienstag, 30. November 2010

Rentenberater für Personenversicherungen

Nachfolgend möchte ich meine Leser über eine Änderung im Rechtsdienstleistungsregister am 30.11.2010 informieren.

Ich bin als Rentenberater für Personenversicherungen (registrierter Erlaubnisinhaber) im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen worden.

Insoweit kann ich in meiner Eigenschaft als Rentenberater in der gesetzlichen Sozialversicherung und für Versicherungsverträge, die der sozialen Absicherung vergleichbar sind oder diese ergänzen bzw. ersetzen (Personenversicherung) beraten.

Ein Beispiel: Ein Mandant möchte Rentenantrag wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei einer privaten Versicherung wegen Berufsunfähigkeit einreichen. In diesem Zusammenhang kann es zu einem Problem mit der privaten Krankenversicherung wegen dem Krankentagegeld geben.

Vorteile: Der Mandant kann ganzheitlich und unabhängig von einem Rentenberater beraten werden. Dieser hilft ihm sowohl bei der Durchsetzung der Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit wie auch bei der Durchsetzung des Krankentagegeldes.

Tipp:

Bei Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung können Prämien in der Lebens- und Rentenversicherung eingespart werden. Die Versicherung zahlt die Prämien bis zum Versicherungsfall weiter. Informieren Sie sich bei einem Rentenberater.

Einnahmen des selbständigen Ehegatten mit einer privaten KV werden bei Freiwilligen Krankenversicherung der Ehefrau bis zur Hälfte berücksichtigt

Heute war aufgrund einer Empfehlung eines Steuerberaters aus Reutlingen eine Mandantin bei mir bezüglich ihres Antrages auf Altersrente für Frauen.

Zunächst erfolgt bei mir der Hinweis das bei Rentenbeginn 60. Lebensjahr ein Rentenabschlag von 18 % fällig wird. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Altersrente für Frauen bzw. eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen lagen aufgrund der vorgelegten Rentenauskunft vor. Die Beratung in Sachen einer möglichen Schwerbehinderung ergab, das keine Funktionsstörungen vorliegen, die einen Gesamt-GdB von 50 erfüllen würden.

Die Analyse des Versicherungsverlaufes der Deutschen Rentenversicherung Bund ergab, das die abgebrochene Berufsausbildung nicht im Versicherungsverlauf enthalten ist. Nach Rückfrage ergab sich, das der Mandantin wegen mehreren Wohnsitzwechsel die Nachweise verloren gingen.

Sie arbeitete bei ihrem Ehemann in einem Dentallabor mit einer geringfügigen Beschäftigung in Höhe von 360,00 €. Eine Aufstockung in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde nicht vorgenommen. Sie wurde bei der gesetzlichen Krankenkasse seit 2004 als freiwilliges Mitglied angemeldet, da ihr Ehemann als Selbständiger privat krankenversichert war.

Bei dieser Fallvariante droht der Ehefrau bei weiterer freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 240 SGB V die Berücksichtigung der hälftigen Einnahmen ihres Ehemannes aus der selbständigen Tätigkeit, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze.

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.4.2002, B 7/1 A 1/00 R diese Regelung für rechtens beurteilt.

Bei Abwägung des Vorteils der geringeren Abschläge bei Aufschiebung der vorgezogenen Altersrente für Frauen und dem höheren Risikos eines erhöhten Beitrages in der gesetzlichen Krankenkasse wegen Berücksichtigung der hälftigen Einkünfte des Ehemannes empfahl ich den Rentenantrag wegen Altersrente für Frauen nicht zurückzunehmen.

Begründung: Die Ehefrau war in der zweiten Lebensarbeitszeit immer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und kommt nun über die Altersrente für Frauen in die Krankenversicherung der Rentner ohne Anrechnung von Einkünften ihres Ehemannes.

Herzlichen Dank für den Auftrag.

Montag, 29. November 2010

Aufgrund eines früheren Reha-Antrages beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung 9 Jahre früher

Eine 31-jährige Mandantin von mir hat mir einen Rentenbescheid wegen Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bis zum 30.11.2046 vorgelegt.

Dagegen werde ich Widerspruch einreichen und begründen. Warum lege ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein, werden viele Leser meines Blogs fragen. Hier die Antwort:

Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 28.03.2000 erfüllt. Die Rente wird jedoch laut Deutscher Rentenversicherung erst ab Antragsmonat am 01.03.2010 gezahlt, weil der Antrag erst nach Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt wurde, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren.

Laut einem Gutachten des Universitätsklinikum Tübingen, Klinik für Psychiatrie vom 17.07.2001 wurden die Diagnosen Paranoide Schizophrenie und Bulemie erstellt.

Aufgrund eines früheren Reha-Antrages am 22.10.2001 muss die Rente gemäß § 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI umgedeutet werden in einen Rentenantrag.

Dies bedeutet für meine Mandantin, dass sie bereits ab 01.11.2001 einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung hätte. Ich erwarte eine Nachzahlung in Höhe von ca. 73.000 €.

Sonntag, 28. November 2010

Was muss ich beim Sozialgericht beachten?

In einer mündlichen Verhandlung ist das Sozialgericht mi
t einem Berufsrichter (Vorsitzender Richter) und zwei ehrenamtliche Richter(Spruchkörper) besetzt. Auf der linken Seite gegenüber dem Spruchkörper sitzt der Kläger mit seinem Prozessbevollmächtigten (Rentenberater) und auf der rechten Seite der Vertreter der Beklagten. Es hat sich eingebürgert dass die Anwesenden beim Eintreten der Richter aufstehen, ebenso wenn sich die Richter zur mündlichen Verhandlung zur Abstimmung zurückziehen. Am Anfang werden die Personalien des Klägers kontrolliert und dann der Sachverhalt von dem Vorsitzenden Richter vorgetragen. Daran anschließend hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers und zum Schluss der Vertreter der Beklagten das Wort.

Das Urteil wird in der mündlichen Verhandlung am Schluss gesprochen und näher begründet.

Die mündliche Verhandlungen finden beim Sozialgericht Stuttgart in der Theodor-Heuss-Str. 2, im 4. Stock statt. Die Verhandlungsräume finden Sie auf der linken Seite.



In einem Erörterungstermin ist nur der Vorsitzende Richter ohne die ehrenamtliche Richter mit den Prozeßparteien zusammen. Beim Sozialgericht Stuttgart gibt es zwei Erörterungszimmer rechts nach dem Fahrstuhl.

Privatpersonen haben keine Gerichtskosten zu zahlen. Ausnahmen gibt es in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren, in der Selbständige Gerichtskosten in Höhe eines Streitwertes von 5.000,00 € zu zahlen haben.

Samstag, 27. November 2010

Weitergewährungsantrag Rente wegen Erwerbsminderung über Rentenberater

Dieses Jahr habe ich für meine Mandanten schon viele Anträge auf Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung eingereicht. Es empfiehlt sich den Antrag auf Weitergewährung ungefähr 5 Monate vor Ablauf der Zeitrente wegen Erwerbsminderung einzureichen.

Der Vorteil für meine Mandanten liegt darin, das ich gleichzeitig prüfe wie die Chancen für den Antrag sind. Soweit ein Mandant in der Haupterkrankung eine schwere Depression hätte und zuletzt ein halbes Jahr nicht beim Psychiater wäre müsste der Ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers von einer gesundheitlichen Verbesserung (Remission) ausgehen und eine Begutachtung des Mandanten einleiten.

In vielen Fällen handelt es sich um Mandanten, bei denen ich im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren die Rente wegen Erwerbsminderung durchgesetzt habe. Der Rentenversicherungsträger sieht, das nach wie vor eine professionelle Vertretung des Mandanten vorliegt.

Keine Angst - der Antrag ist relativ preisgünstig. Fragen Sie Ihren Rentenberater nach dem Preis.

So unterstützt gehen ca. 90 % der Weitergewährungsanträge durch.

Was ist ein 109-Gutachten?

In Klageverfahren vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht haben Kläger die Möglichkeit nach negativem Gerichtsgutachten nach § 106 Sozialgerichtsgesetz (SGG) einen Gutachter eigener Wahl über das Sozialgericht oder Landessozialgericht gemäß § 109 SGG zu beantragen.

Auf dem gleichen Fachgebiet wie z.B. Psychiatrie, Orthopädie darf nur einmal ein Gutachten nach § 109 SGG beantragt werden. Das Antragsrecht ist insoweit verbraucht.

Hier nehmen die Sozialgerichte häufig einen Vorschuss in Höhe zwischen 1.000,00 bis 1.500,00 €. Dieser Vorschuss ist vom Kläger zu tragen. Das Sozialgericht sendet eine Kostenverpflichtungserklärung an den Kläger bzw. den Prozessbevollmächtigten (Rentenberater) bezüglich überschießenden Kosten. Der Rentenberater klärt über die Rechtsschutzversicherung des Mandanten, ob diese die 109-Kosten übernimmt (Kostendeckungsanfrage). Im allgemeinen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Manchmal fragen die Rechtsschutzversicherungen ob das 109-Gutachten sinnvoll sei.

Nach Abschluss des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht kann ein Antrag gestellt werden, die verauslagten Kosten für das gemäß § 109 SGG eingeholte Gutachten auf die Staatskasse zu übernehmen. Diesem Antrag wird dann entsprochen, wenn das Gutachten wesentlich zur Sachaufklärung beigetragen hat.

Gesetzestext § 109 SGG:

§ 109 SGG

(1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muss ein bestimmter Arzt gutachterlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.

VdK übernimmt keine Kosten für ein 109-Gutachten

Für Hartz-4-Empfänger und Sozialhilfeempfänger ist es grundsätzlich sinnvoll Mitglied im VdK zu sein. In Alo-Geld II-Streitigkeiten oder Sozialhilfestreitigkeiten bezüglich Höhe der Leistung darf der Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht helfen. Hier sehe ich ein großes Betätigungsfeld für den VdK, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Altersarmut sicher weiter ansteigen wird.

Hinweis:

Der VdK übernimmt keine Kosten für ein Gutachten nach § 109 SGG. Vom Sozialgericht Stuttgart wird häufig ein Vorschuss von 1.500,00 € für ein 109-Gutachten festgestellt. Diese sind vom Kläger selbst oder durch seine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen.

§ 109 SGG

(1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muss ein bestimmter Arzt gutachterlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.

Weitere Links zu VdK:
VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK Rentenberatung und Hamburg Mannheimer
VdK und Hartz-4-Bezieher

Freitag, 26. November 2010

Nach Heilungsbewährung nach Brustkrebs nur noch 30 % Behinderung

Heute war eine 59-jährige Mandantin da mit einem Bescheid vom Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt in Stuttgart, mit Feststellung eines Grades der Behinderung von 30 %.

Aufgrund eines Mammacarcinoms (Brustkrebs) der rechten Brust im Jahr 2005 erhielt sie zunächst einen Grad der Behinderung von 50 % mit Heilungsbewährung von 5 Jahren. Nach Ablauf der 5 Jahre erhielt sie nach Anhörung einen Bescheid mit 30 %.

Vermutlich sind nur die Restbeschwerden nach Brustentfernung mit einem GdB von 30 und die Depression nur mit einem Einzel-GdB von 10 v.H. festgestellt worden.

Meine Mandantin war seit 2005 in ständiger Behandlung bei einem Psychiater in Stuttgart.
Zusätzlich hat sie Schmerzen in der Halswirbelsäule.

Es wird heute Widerspruch zur Fristwahrung gegen den belastenden Bescheid des Versorgungsamtes in Stuttgart eingereicht und gleichzeitig Akteneinsicht beantragt.

Sie wird mir noch die aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung vorlegen, ob die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegt. Nach Vorlage der Befunde des Psychiaters und des Orthopäden werde ich die Chancen für eine Schwerbehinderung endgültig bewerten und dann entscheiden ob der Widerspruch begründet werden kann.

Dienstag, 23. November 2010

Sind Sie geringfügig beschäftigt und haben noch nicht aufgestockt?

Sie haben neben der geringfügigen Beschäftigung keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.

Tipp:

Es empfiehlt es sich in den meisten Fällen auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und auf den Pauschalbetrag von 15 % des Arbeitgebers noch 4,9 % aufzustocken. Im Versicherungskonto werden Pflichtbeiträge eingetragen.

Personenkreis der in Frage kommt:

  • Frauen der Jahrgänge bis 12/1951 um die Voraussetzungen der Altersrente für Frauen bezüglich der 121 Monate Pflichtbeiträge ab dem 40. Lebensjahr zu erfüllen,
  • Anwartschaftsaufrechterhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung: Soweit in den letzten fünf Jahren keine 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen, liegen die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht vor.
  • Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren für eine vorgezogene Altersrente.

Altersrente für Frauen entfällt für Jahrgänge ab 1952

Frauen erhalten bisher noch die Altersrente für Frauen, soweit sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und ab dem 40. Lebensjahr 121 Monate Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Bei einem Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr fallen Rentenabschläge von 18 % an.

Für Jahrgänge ab 1952 ist damit Schluss. Die Altersrente für Frauen entfällt für den Jahrgang ab 1952.

Tipp:

Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ist für Jahrgänge ab 1952 noch möglich. Dafür benötigt man eine Wartezeit von 35 Jahren. Der frühestmögliche Rentenbeginn ist das 63. Lebensjahr mit folgenden Rentenabschlägen:

  • 01/1952 - 12/1952 = 9 %
  • 1953 = 9,3 %
  • 1954 = 9,6 %
  • 1955 = 9,9 %
  • 1956 = 10,2 %
  • 1957 = 10,5 %
  • 1958 = 10,8 %
  • 1959 = 11,4 %
  • 1960 = 12,0 %
  • 1961 = 12,6 %
  • 1962 = 13,2 %
  • 1963 = 13,8 %
  • 1964 = 14,4 %
Tipp:

Deswegen lohnt es sich für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren folgendes zu prüfen:

  1. Sind die Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Versicherungskonto ?
  2. Wurden wegen Pflege eines Angehörigen ab Pflegestufe 1 Pflichtbeiträge in das Versicherungskonto überspielt ?
  3. Sind die Schul- und Fachschulzeiten bzw. Hochschulzeiten im Versicherungskonto?
  4. Prüfen Sie bitte die Rentenauskunft. Wieviel Monate fehlen noch bis zur Wartezeit von 35 Jahren?
Tipp:

Fehlende Monate können durch freiwillige Beiträge aufgefüllt werden. Bitte beachten Sie den Ausschlusstermin des 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres für die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen für das letzte Kalenderjahr.

Tipp:

Alternativ kann die Altersrente für Schwerbehinderte in Frage kommen. Die Wartezeit von 35 Jahren sowie eine Schwerbehinderung ab 50 % muss vorliegen. Für den Jahrgang 1951 gilt noch der frühestmögliche Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit Rentenabschlägen von 10,8 %. Für spätere Jahrgänge verbleibt es bei dem Rentenabschlag bei Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn:

01/1952 = 60 + 1 Monate
02/1952 = 60 + 2 Monate
03/1952 = 60 + 3 Monate
04/1952 = 60 + 4 Monate
05/1952 = 60 + 5 Monate
05 - 12/1952 = 60 + 6 Monate
1953 = 60 + 7
1954 = 60 + 8
1955 = 60 + 9
1956 = 60 + 10
1957 = 60 + 11
1958 = 61

Keine Bange, wenn Sie nur 30 bis 40 % Behinderung haben. Sprechen Sie einen Rentenberater an, der die Chancen für eine Schwerbehinderung ab 50 % prüft. Soweit eine Schwerbehinderung durchgesetzt wird, kann es bei gleichem Rentenbeginn einen günstigeren Rentenabschlag geben.

Montag, 22. November 2010

Nach Rentenantrag Nachzahlung in Höhe von 22.000 € erhalten

Mit Antrag vom 17.06.2010 habe ich einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht und im Oktober einen Bescheid mit einer Nachzahlung von 24.000 erhalten. Davon erhält meine Mandantin 22.000 € nach Abzug der Erstattungsansprüche ihrer Krankenkasse.

Als Rentenantrag gilt der im Jahr 2008 gestellte Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Für die Mandantin ein großes Weihnachtsgeschenk.

Wie erhalte ich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ?

Versicherte, die vor dem 01.1.1952 geboren sind, haben nach § 236 a Abs. 2 SGB VI Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge ab dem 63. Lebensjahr und eine Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit Rentenabschlägen von 10,8 %.

Die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein und bei Beginn der Altersrente muss eine Schwerbehinderung vorliegen.

Tipp:

Falls nur eine Behinderung von 30 % oder 40 % vorliegt, trotzdem Antrag auf Rente für schwerbehinderte Menschen einreichen und gleichzeitig einen Erhöhungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt einreichen.

Fragen Sie Ihren Rentenberater, der Ihnen sowohl beim Rentenantrag für schwerbehinderte Menschen, wie auch beim Erhöhungsantrag beim Versorgungsamt hilft.

Wie wird die private Rente wegen Berufsunfähigkeit besteuert ?

Heute hat mich ein Mandant bei der Beratung zu Auswahl der geeigneten privaten Renten wegen Berufsunfähigkeit gefragt, wie die Rente wegen privater Berufsunfähigkeit im Leistungsfall denn besteuert würde.

Die private Berufsunfähigkeitsrente, die während einer befristeten Rentenzahlung gezahlt wird, ist als zeitlich begrenzte Leibrente mit dem Ertragsanteil nach § 55 EStDV zu versteuern.

In der ersten Schicht wie der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Basisrente (Rüruprente) mit privater Berufsunfähigkeit (BUZ) findet eine nachgelagerte Besteuerung statt. Beispiel: Rente im Jahr 2010 mit 1.000,00 €, Bemessungswert der Bruttorente: 60 %

Bei der privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit in der 3. Schicht (keine betriebliche Altersversorgung, keine Rürup oder Riesterrente) gibt es den günstigeren Ertragsanteil.

Ich empfehle in Einzelfällen einen Steuerberater aufzusuchen der eine Optimierungsberechnung anhand Ihrer individuellen Angaben erstellen kann.

Sonntag, 21. November 2010

Was muss ich beim Rentenantrag Erwerbsminderung beachten?

Zeitaufwand:

Für einen Rentenantrag Erwerbsminderung bei einem Rentenberater darf man mit einem Zeitaufwand von ca. 2 Stunden rechnen.

Was muss ich für den Termin mitnehmen:

  1. Personalausweis (für Personenindentität),
  2. Mitgliedskarte der gesetzlichen Krankenkasse,
  3. Bescheinigung der Krankenkasse über Krankengeldzahlung,
  4. Bescheinigung des Arbeitsamtes für Arbeitslosengeldbezug,
  5. Mitgliedschaftszeiten bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ab 1981,
  6. Tätigkeitsübersicht (genaue Bezeichnung der Tätigkeiten während des Berufslebens,
  7. Angabe der Steuer-Ident-Nr.
  8. Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung,
  9. Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung,
  10. Letze Kontenklärung mit Vormerkungsbescheid,
  11. Rehaentlassungsbericht, aktuelle Befundunterlagen, Gutachten,
  12. Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte und Behandlungstermine,
  13. Beglaubigte Geburtsurkunde eines Kindes für den reduzierten Pflegebeitrag,
  14. Kopie des Schwerbehindertenbescheides und Kopie des Bescheides vom Versorgungsamt
Generell werden die Vordrucke R 100 (16 Seiten), R 210 (20 Seiten), R 810 (4 Seiten) und eventuell noch R 240 oder das Formular für den Zuschuss zur Krankenversicherung R 820 ausgefüllt. Nehmen Sie daher genügend Zeit mit.

Positiv ist bei Anwendung von Berufsschutzfällen für eine Rente wegen teilweiser Rente bei Berufsunfähigkeit möglichst alle Qualifikationsnachweise und das letzte Arbeitszeugnis bzw. eine Arbeitsplatzbeschreibung vorzulegen.

Tipp:

Soweit jemand die letzte 30 Jahre die Tätigkeit als Schlosser ausgeübt hat, sollte dies im Rentenantrag eingetragen werden und nicht Arbeiter, wie ich es immer wieder erlebe. Es reicht, wenn die Tätigkeit eines Schlossers vollumfänglich entsprechend des Ausbildungsplanes ausgeübt wird. Dies kann der Arbeitgeber belegen.

Extremfälle in meiner Arbeit war die Angabe Steinarbeiter anstatt Steinmetz oder Putzfrau anstatt Gebäudereinigerin. Es kommt auf die genaue Tätigkeit an.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit keine leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden mehr leisten können.

Im allgemeinen schränken orthopädische Krankheitsbilder wie Bandscheibenvorfälle, Prolapse oder Spinalkanalstenosen nur die schweren und mittelschwere Tätigkeiten auf ein Leistungsvermögen von unter sechs Stunden ein. Soweit kein Berufsschutz für eine teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit (nur noch für Jahrgänge bis 1960) vorliegt, können noch leichteste Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes wie z.B. Pförtner, Registrator, Telefonist etc. ausgeführt werden.

Gelernte Kräfte wie Schlosser, Werkzeugmacher, Dreher oder Bodenleger haben dagegen bei einem entsprechenden orthopädischen Befund wie ein Bandscheibenvorfall die Chance für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Erst bei Vorliegen von kognitiven Einschränkungen wie einer schweren Depression, schweren Herzfunktionsstörungen mit eingeschränkter Pumpleistung in die linke Herzkammer (EF-Wert < 40) liegt eine volle Erwerbsminderung vor.

Es ist wichtig, das der Rentenberater vor einem Rentenantrag die Chancen für den Rentenantrag abstimmt, den Rentenantrag stellt, bei einer Ablehnung Widerspruch oder Klage einreicht.

Hierbei spielt die Frage nach dem Preis der Beratung oder der Durchsetzung einer Rente eher eine geringere Rolle. Wer kennt nicht den Spruch "Was nichts koscht (kostet), ist nichts wert". Die Beratung, das Chancengespräch, die Aufbauberatung sowie die Strategie sind dagegen wichtig. Für eine Klage wegen Erwerbsminderung muss mindestens mit 10 bis 15 Stunden Zeitaufwand (mit Zeitkosten von 150 bis 200 €) gerechnet werden. Es lohnt sich eine Vergütungsvereinbarung mit dem Rentenberater zu vereinbaren, um die Kosten einzugrenzen. Ein Teil des Vorschusses wird von der Rechtsschutzversicherung, der andere Teil vom Mandanten getragen. Sprechen Sie den Rentenberater nach einer Ratenzahlungsvereinbarung an. Für fast jeden Mandanten wird eine Regelung gefunden.

Soweit ein Anwalt oder Rechtsbeistand nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Mittelgebühr, also eine Verfahrensgebühr in Höhe von 250,00 € und eine Termingebühr von 200,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, also 535,00 € brutto nimmt, muss davon ausgegangen werden, das der Zeitaufwand für das Verfahren bei 3 bis 4 Stunden begrenzt wird. Der Anwalt sollte für eine Stunde ca. 150 € kalkulieren um eine schwarze Null zu schreiben, siehe Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Stundensätze deutscher Rechtsanwälte.






Was darf ich als Rentner hinzuverdienen?

Gestern ruf mich ein ein Mandant an. Er bezieht eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Er hatte das Problem, das er im Dezember bei seiner Tätigkeit als Wachmann einen Verdienst von 440 € hätte und hatte Angst das seine Rente gekürzt würde. Er wusste das er höchstens 400 € hinzuverdienen darf.

Solange er noch nicht die Regelaltersrente bezieht darf er neben der monatlichen Rente höchstens einen monatlichen Hinzuverdienst von 400,00 € haben. Zweimal im Kalenderjahr darf ein doppelter Hinzuverdienst von monatlich 800,00 € verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Das hat mein Mandant noch nicht gewusst. Er kann nun im Dezember die Dienste als Wachmann machen. Im Zweifel immer die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater fragen.

Samstag, 20. November 2010

Nach langem Rentenkampf Dauerrente wegen Erwerbsminderung

Heute habe ich Post von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhalten. Darin war ein Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung auf Dauer für eine 52-jährige Mandantin.

Sie wurde zuvor von ihrem behandelnden Psychiater akut-stationär in die Zentren für Psychiatrie Bad-Schussenried, Weissenau und Zwiefalten (ZfP Südwürttemberg) in die Abteilung für Depressionserkrankungen Zwiefalten eingewiesen. Dort wurde sie wegen schweren Depressionen und gelegentlichen Suizidgedanken nun zum zweiten Mal stationär behandelt.

Seit der letzten stationären Behandlung im Jahr 2009 kam es zu einer erneuten Befundverschlechterung, wie sozialer Rückzug bei anstehenden Schwierigkeiten.

Medikamentös wurde sie mit Cipramil (Citalopram), Dominal und Atosil behandelt.

Laut Entlassungsbericht wurden u. a. die Diagnosen Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F 33.2) und Zwangshandlungen - Zwangsrituale (F 42.1) erstellt.

Jetzt muss noch die Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst (ZVK) bezüglich der Rente wegen Erwerbsminderung informiert werden, damit diese ebenfalls eine Rente auf Dauer bewilligen.

Freitag, 19. November 2010

Beratung einer amerikanischen Sängerin

Auf Empfehlung einer Stuttgarter Steuerberaterin habe ich heute eine amerikanische Sängerin beraten. Bei der Analyse des Versicherungsverlaufes habe ich fehlende Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr (Highschool) und fehlende Hochschulschulzeiten (Kommunikationswissenschaften) entdeckt. Ich habe den Auftrag für ein Kontenklärungsverfahren erhalten. Die Mandantin sendet mir ihre Schul- und Studiennachweise aus den USA zu. Nach Erledigung sende ich ihr den Vormerkungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung mit Rentenauskunft an ihren Wohnort in die USA.

Ich habe sie auf das Sozialversicherungsabkommen zwischen den USA und Deutschland hingewiesen. Insoweit kann sie ihre Beiträge sich nicht erstatten lassen. Bei Wohnsitz in den USA löst der Rentenantrag in den USA einen Rentenantrag in Deutschland aus. Die deutschen Zeiten werden bei der Wartezeitberechnung in den USA mitberücksichtigt. Insoweit zählt jeder Monat an Versicherungszeiten.

Ich habe die junge Amerikanerin auf die Versorgungslücke der privaten Berufsunfähigkeitsrente hingewiesen. In den USA wird sie sich um eine Absicherung mit weltweiter Deckung kümmern.

Herzlichen Dank für den Auftrag.

Donnerstag, 18. November 2010

Scheinselbständigkeit bei selbständige Baudienstleistungen?

Auf Empfehlung eines Steuerberaters aus Stuttgart habe ich heute ein interessantes Statusprojekt erhalten. Es handelt es um einen Selbständigen, der 2006 ein Gewerbe bezüglich Baudienstleistungen und Baggerarbeiten angemeldet hat. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Statusverfahren die Tätigkeit meines Mandanten für einen Auftraggeber als Scheinselbständigkeit festgestellt. Begründung für die Scheinselbständigkeit sei die Einbindung in die Arbeitsorganisation und das fehlende Unternehmerrisiko.

Gegen die Scheinselbständigkeit dieses Mandanten spricht das er vorher nicht bei diesem Auftraggeber beschäftigt war und das er wie jeder Selbständige mehrere Auftraggeber hat und eine versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beschäftigt.
In der Erstberatung wurden Gründe für die Darstellung einer Selbständigkeit angesprochen und eine Konzeption für die Zukunft erstellt.

Ich habe dieses Mandat angenommen und werde morgen Widerspruch gegen die Feststellung der Scheinselbständigkeit einreichen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen.

Ein tolles Projekt. Danke für den Auftrag.

Dienstag, 16. November 2010

Rentenberater helfen in Opferentschädigungsfällen

Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (Legaldefinition in § 1 Gesetz über die Entschädigung von Opfer von Gewalttaten - OEG).

Eine Mandantin von mir wurde in einer Gaststätte von zwei Männern überfallen und erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung mit einer Angststörung.
Ich habe für Sie den Antrag bezüglich Entschädigung von Opfer von Gewalttaten beim Landratsamt eingereicht. Dieser wurde ziemlich schnell innerhalb von vier Monaten bewilligt.

Opfer von Vergewaltigungen können Leistungen nach dem OEG bei phyischen oder psychischen Schäden erlangen.

Was ist ein Rentenberater?

Manche verwechseln den Rentenberater mit einem Vermittler von Versicherungen oder Kapitalmarktprodukten. Dies liegt darin, das noch manche Vermittler von Versicherungen sich bei Kunden als "Rentenberater" vorstellen. Doch der Beruf des "Rentenberaters" ist nach dem Rechtsdienstleistunggesetz (RDG) geschützt. Laut § 11 Abs. 4 RDG dürfen die Berufsbezeichnung "Rentenberaterin" oder "Rentenberater" oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.

Der Begriff des Rentenberaters ist in § 10 RDG näher definiert. Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen:

  1. Inkassodienstleistungen,
  2. Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
  3. Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht.
Zum übrigen Sozialversicherungsrecht gehört die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die geförderte ergänzenden Altersversorgung wie "Riester-Rente" oder "Rürup-Rente" steht in direktem Zusammenhang mit der originären Tätigkeit der Rentenberater. Nach § 5 Abs. II Nr. 3 RDG ist die Beratung über öffentliche Fördermöglichkeiten keine regierungspflichtige Tätigkeit.

Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € für jeden Versicherungsfall darf sich ein Rentenberater nach § 12 Abs. 1 Ziffer 3 RDG nicht registrieren lassen. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können nach § 5 der Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV) auf den vierfachen Betrag der gesetzlichen Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Rentenberater haften für ihre Tätigkeit. Soweit Steuerberater ihre Mandanten in sozialversicherungsrechtlichen Fragen beraten kann dies unter Umständen nicht von der Vermögensschadensversicherung gedeckt sein, soweit der Steuerberater nicht gleichzeitig registrierter Rentenberater ist.

Für die Rentenberater alten Rechts, die vor dem 01.07.2008 nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassen sind (Alterlaubnisinhaber), gilt § 10 RDG nur zum Teil. Insbesondere wird bei den sogenannten Alterlaubnisinhabern kein Rentenzusammenhang verlangt. Für die zugelassene Rentenberater vor 1980 gilt wieder der Rentenzusammenhang, im Unterschied zu den Rechtsbeiständen alten Rechts für Sozialrecht oder Sozialversicherungsrecht.

Der Zulassungsumfang des Alterlaubnisinhaber kann größer sein als die des neu registrierten Rentenberaters. So können auch Rechtsberatungen für Beamtenversorgungsrecht (Dienstunfähigkeit) von Rentenberater mit einer Alterlaubnis registriert werden.

Die registrierten Erlaubnisinhaber stehen im Sinn von § 79 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozeßordnung, § 13 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 11 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 73 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes, § 67 Abs. 2 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung einem Rechtsanwalt gleich, soweit ihnen die gerichtliche Vertretung oder das Auftreten in der Verhandlung gestattet war. Dies ist in § 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) nachzulesen.

Das bedeutet das Rentenberater in gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht, Landessozialgericht, Verwaltungsgericht, Amtsgericht, Familiengericht und Arbeitsgericht auftreten dürfen.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt nach § 4 des RDGEG für die Vergütung der Rentenberaterinnen und Rentenberater (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des RDG) sowie der registrierten Erlaubnisinhaber entsprechend.

Montag, 15. November 2010

Keine Rente wegen Erwerbsminderung wegen Versicherungslücke

Am 16.04.2010 habe ich einen Überprüfungsantrag gegen einen ablehnenden Rentenbescheid bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht.

Laut Rentenablehnung habe mein Mandant die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt. Im maßgeblichen Zeitraum vom 15.04.2000 bis 14.05.2005 (fiktiver Leistungsfall) seien keine 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vorhanden.

Mein Mandant hat in der Zeit vom 28.02.1999 bis 14.09.2002 eine Versicherungslücke.

Der ärztliche Dienst weicht von der Auffassung des medizinischen Gutachters bezüglich eines Leistungsfalles seit Rentenantragstellung am 21.04.2009 ab. Auch bei einem Leistungsfall bei Klinikeinweisung am 21.09.2008 wären die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung noch erfüllt.

Höchst seltsam ist die Einschätzung eines fiktiven Leistungsfalles auf einen Zeitraum, in denen eine Versicherungslücke vorliegt. Der Leser meines Blogs möchte sich hierzu seine eigenen Gedanken machen...

Bei ähnlichen Fällen empfiehlt es sich einen Rentenberater aufzusuchen, der den Fall aufgreift. Vielleicht finden wir einen Zusammenhang.

Dienstag, 9. November 2010

88-jähriger Versicherter muss der Deutschen Rentenversicherung 3.200 € zurückzahlen

Die Deutsche Rentenversicherung hat mit Datum vom 19.07.2010 einen Bescheid mit einer Überzahlung für den Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.08.2010 in Höhe von 3.221,34 € erlassen.
Laut Bescheid wurde die Rente neu berechnet, weil sich Daten zur freiwilligen bzw. privaten Krankenversicherung geändert haben, der Zuschuss zur Pflegeversicherung nicht mehr zu zahlen ist und der für die Berechnung maßgebende Beitragssatz ab 01.07.2005 um 0,9 Prozentpunkte infolge einer Rechtsänderung gesenkt wurde.

Ich sehe die Aufhebung des Zuschussbescheides für die Vergangenheit für meinen 88-jährigen Mandanten gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X als problematisch an.

Eine Aufhebung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 4 SGB X tritt dann ein, wenn der Betroffene wusste oder nicht wusste, das er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.

Mein Mandant hat den Rentenversicherungsträger von einer Änderung des Krankenversicherungsschutzes in Kenntnis gesetzt. Insoweit kann wohl nicht von Bösgläubigkeit ausgegangen werden.

Ich rate allen Betroffen mit einer Überzahlung des Zuschusses zur Krankenversicherung diesbezüglich einen Rentenberater aufzusuchen, der Akteneinsicht bei der Deutschen Rentenversicherung nimmt und den Widerspruch entsprechend begründet. Es besteht eine gute Chance, das der Rentenversicherungsträger nach Begründung durch den Rentenberater auf die Hälfte der Überzahlung verzichtet.

Privates Krankentagegeld abgelehnt und keine private Berufsunfähigkeit

Ein Mandant hat gestern noch bei mir angerufen und wollte heute dringend einen Termin in unserer Kanzlei. Folgender Sachverhalt liegt vor: Mandant war bei einem Gutachter bezüglich weiterer Zahlung von Krankentagegeld. Er hat Krebs und wird von seinen Fachärzten behandelt. Das Krankentagegeld wird bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit, längstens bis zum 65. Lebensjahr (Theorie) gezahlt. Soweit der Gutachter Berufsunfähigkeit feststellen sollte, wird das Krankentagegeld eingestellt.

Der Mandant ist Akademiker und wurde von einem Strukturvertrieb abgesichert bezüglich privater Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit mit privater Rentenversicherung (BUZ). Er konnte aus finanziellen Gründen die Prämien für die BUZ nicht mehr tragen und hat die private Rentenversicherung beitragsfrei gestellt. Das bedeutet im gleichen Zug, das die private Berufsunfähigkeit ruht und keine Leistungen gewährt werden.

Was lernen wir daraus? Erstens einmal das eine Trennung von Risiko und Altersversorgungsabsicherung erfolgen soll. Wegen Provisionsmaximierung werden diese Kunden von Vermittlern häufig falsch beraten. Zweitens fehlte es an einer Absicherung bezüglich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit auf Antrag gem. § 4 Abs. 2 SGB VI. Der Beitrag (2010) bei BBG bemisst sich auf 875,60 € monatlich und muss extra bei Krankentagegeld berücksichtigt werden.

Hirn-Aneurysma mit Schlaganfall und Medizinische Rehabilitation abgelehnt

Ein Mandant faxte mir einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung bezüglich Ablehnung eines Antrags auf medizinische Leistungen für eine 59-jährige Frau zu.

Laut dem MDK-Gutachten vom 22.04.2010 erlitt meine Mandantin im Oktober letzten Jahres ein Hirn-Aneurysma. Es folgten eine Operation mit erneuter Blutung und nachfolgendem Schlaganfall mit erneuter Blutung und nachfolgendem Schlaganfall mit spastischer Hemiparese rechts.

Den Antrag hat ein Sozialmediziner des ärztlichen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung geprüft und hat die Ablehnung mit der Schwere der Erkrankung und ihren Folgen (Pflegestufe 2) begründet.

Das heißt grundsätzlich zunächst das bei Pflegestufe 2 keine medizinische Rehabilitation mehr erbracht werden soll.

Die Leistungen zur Teilhabe (medizinische Rehabilitation) haben nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI Vorrang vor Rentenleistungen.

Wer hat ähnliches erlebt?

Bei Schlaganfallpatienten ist eine medizinische Rehabilitation lebensnotwendig. Insoweit rege ich an bei Ablehnungen einer Rehabilitation einen Rentenberater aufzusuchen.

Sonntag, 7. November 2010

Berufsständisches Versorgungswerk der Architekten - Mogelpackung Berufsunfähigkeit

Am Freitag habe ich einen selbständigen Architekt beraten. Sein Beratungswunsch war eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beim Versorgungswerk der Architekten.

Nach § 26 Abs. 2 der Satzung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Baden-Württemberg ist ein Teilnehmer berufsunfähig, der infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen
oder von Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit eine Berufstätigkeit als Architekt oder Ingenieur in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben
oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte aus dieser Berufstätigkeit erzielen kann.

Das bedeutet das Berufsunfähigkeit bei einem Architekten erst eintritt, wenn dieser zu 100 % in seinem Beruf als Architekt oder Ingenieur nicht mehr arbeiten kann bzw. nur noch geringfügige Einkünfte aus seiner Tätigkeit erzielen kann.

Diese Regelung ist schlechter als in der gesetzlich Rentenversicherung, in der ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden bzw. drei- bis unter sechs Stunden für eine Rente wegen Erwerbsminderung gefordert wird.

Allerdings ist zu beachten, das für Jahrgänge ab 1961
keine Rente wegen Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr mögllich ist. Soweit allerdings auch keine leichte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr mit einem Leistungsvermögen von unter sechs Stunden mehr ausgeübt werden kann erhalten Betroffe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Zu empfehlen ist ein zusätzlicher Abschluss einer privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit. Ein schneller Abschluss kann wegen fehlender Beachtung von Vorerkrankungen zur Falle werden. Alle Erkrankungen sind anzugeben, sonst droht die Leistungsablehnung.

Für meinen Mandanten bleibt nur die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit 24 % Abschlägen (0,4 pro Monat auf Alter 65) oder bei Weiterarbeit auf Kosten der Gesundheit einen Antrag auf Reduzierung der Beiträge nach § 19 der Satzung zu stellen.

Ich empfehle vor allem jungen Architekten die Beratung eines Rentenberaters wahrzunehmen.

Freitag, 15. Oktober 2010

Falschberatung der Krankenkasse zuungusten des Versicherten

Heute war ein 62-jähriger Mandant bei mir, der vor der Frage stand, ob er einen Rentenantrag wegen teilweiser Rente oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen soll. Er legte mir Rentenauskünfte der Deutschen Rentenversicherung von der Auskunfts- und Beratungsstelle in Stuttgart mit Rentenbeginn am 01.05.2010 mit einem Rentenabschlag von 3,9 % vor.
Die Altersrente beträgt laut Rentenauskunft 1.511,46 €, die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung 755,73 € monatlich

Zum Hintergrund:

Der Mandant war arbeitsunfähig und war noch in der Lohnfortzahlung innerhalb der sechs Wochen. Danach hat er einen Anspruch auf Krankengeld in Höhe von circa 2.300 €.

Die gesetzliche Krankenkasse hat ihm geschrieben, das er gem. § 51 SGB V innerhalb von 10 Wochen, spätestens am 20.08.2010 einen Antrag auf Rehabilitation stellen müsse.

Mein Mandant hat nun schon relativ früh ohne Ausnützung der Frist den Antrag in den Geschäftsräumen der gesetzlichen Krankenkasse unterschrieben. Dieser Antrag wurde von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg abgelehnt. Die Krankenkasse hat ihn beraten gegen die ablehnende Entscheidung einen Widerspruch einzureichen.

Sein behandelnden Arzt hat leider auch empfohlen, einen Widerspruch einzureichen. Diese Empfehlung hat für den Mandanten häufig finanzielle Nachteile. Ein Rehaantrag kann nach § 116 Abs. 2 SGB VI in einen Rentenantrag umgedeutet werden, soweit ein aufgehobenes Leistungsvermögen vorliegt. Dann erhält der Mandant statt 2.300 € nur noch 1.511,46 € abzüglich Eigenanteil Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Der Mandant hat einen Schaden in Höhe von 788,54 zuzüglich Eigenanteil Krankenbeitrag und Pflegebeitrag mit einen Rentenabschlag von 3,9 %.

Zwischeninformation: Die gesetzliche Krankenkasse hat keinen gesetzlichen Anspruch die Mandanten auf einen Widerspruch zu beraten. Die Krankenkasse hat lediglich das Recht erneut den Mandanten unter Angabe einer Frist von 10 Wochen auf einen Antrag auf Reha hinzuweisen.

Unserer Kanzlei liegen inzwischen mehrere ähnliche Fälle vor. Bevor ein Rentenantrag eingereicht wird sollte der Rentenberater die ärztlichen Unterlagen prüfen. Scheuen Sie nicht die entstehende Beratungskosten - siehe obiger finanzieller Nachteil des Mandanten.

Dienstag, 5. Oktober 2010

Asbestopfer erhält Entschädigung von Berufsgenossenschaft

Ein Mandant von mir hatte über 30 Jahre als Messebauer gearbeitet. Hierbei wurden asbesthaltige Platten verarbeitet. Kurz nach Erreichen der Regelaltersgrenze wurde in der Klinik der Befund eines Mesotheliom gestellt. Bei dem Mesotheliom handelt es sich um eine Krebsart, die hauptsächlich im Brustfell, dem Herzbeutel und dem Bauchfell entsteht.

In diesem Verfahren hatte ich dem Mandanten im Antragsverfahren geholfen. Ein Termin mit dem Technischen Aufsichtsdienst (TAD) fand in meinen Kanzleiräumen statt. Es wurde festgestellt, das eine Kausalität zwischen der versicherten Tätigkeit und der Erkrankung besteht.

Mein Mandant erhielt laut Bescheid der Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente von über 1.000 €.

Es wird empfohlen schon im Antragsstadium professionelle Hilfe durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder Rentenberater zu holen, damit sich das Verfahren nicht unnötig verlängert.

Zeitschriftenberichte:



Freitag, 1. Oktober 2010

Beitragserstattung für Rentner

Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonate nicht erfüllt haben, können sich die Arbeitnehmeranteile auf Antrag erstatten lassen.

Bevor ein Antrag auf Beitragserstattung für Rentner eingereicht wird, empfehle ich die Kontenklärung. Eventuell ergeben sich noch weitere Beitragszeiten, die noch nicht im Versicherungskonto gespeichert wurden.

Ich schätze, das viele den Antrag auf Erstattung der Beiträge aus Unkenntnis nicht stellen. Sprechen Sie doch einfach einen Rentenberater Ihres Vertrauens an, damit Ihnen geholfen wird.

Abfindung bei Wiederheirat

Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. Hierbei gilt als Monatsbetrag der Durchschnitt der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente oder Witwerrente.

Rentenberater können Sie hierzu gerne beraten und für Sie die komplette Abwicklung für die Abfindung durchführen.

Beitragserstattung für Hinterbliebene

Die Hinterbliebenenrente nach § 46 SGB VI wird dann abgelehnt, wenn der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonate an Beiträgen nicht erfüllt hat. Soweit die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist, wäre die vorzeitigen Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI als Ausnahmetatbestand zu prüfen.

Eine Witwe, eine Waise, ein Witwer oder überlebende Lebenspartner hat Anspruch auf Beitragserstattung, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch auf Rente wegen Todes nicht besteht.

Donnerstag, 9. September 2010

Fitnesstrainerin erhielt Beitragsnachforderung der Deutschen Rentenversicherung

Heute habe ich eine Fitnesstrainerin beraten. Im Rahmen einer Betriebsprüfung eines Sportstudios in Fellbach musste die selbständige Trainerin den Statusantrag einreichen. Sie erhielt einen Statusbescheid bezüglich der Versicherungspflicht für selbständige Lehrer gemäss § 2 Ziffer 1 SGB VI. Es werden Sozialversicherungsbeiträge vom 01.01.2004 bis dato gefordert. Für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2008 beläuft sich die Beitragsforderung der Deutschen Rentenversicherung nach meinen Ermittlungen ca. 10.000 €.

Das tragische an dem Fall ist, das der Steuerberater der Mandantin ihr bei der Anmeldung ihrer Tätigkeit keinen Hinweis auf die Versicherungspflicht der Tätigkeit als selbständiger Trainer oder wenigstens einen Hinweis auf einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater erteilt hat. Die Beratung sollte durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Rentenberater durchgeführt werden. Steuerberater haben hierfür im allgemeinen keine Zulassung. Die Vermögensschadensversicherung deckt insoweit auch keine Schäden für Beratungen auf nicht zugelassenem Fachgebiet.

Ich rege alle Steuerberater an, um Haftungsfälle zu vermeiden, in Beratungsfällen im Bereich des Sozialversicherungsrechts, wie bei Beratung in Statusfällen, den Kontakt mit einem Rentenberater zu suchen. Für beide wäre die Zusammenarbeit ein Gewinn und der gemeinsame Mandant ist zufrieden und bleibt ein Dauermandant für den Steuerberater.

Soweit die Trainerin für die Zukunft versicherungspflichtige Mitarbeiter(in) anstellt, entfällt die Versicherungspflicht als selbständige Lehrerin nach § 2 Ziffer 1 SGB VI.

Eine andere Möglichkeit wäre den Gewinn auf 400,00 € monatlich bzw. 4.800,00 € jährlich zu begrenzen. In dieser Fallvariante ergibt sich eine versicherungsfreie geringfügige Selbständigkeit nach § 5 Abs. 2 SGB VI.

Die Mandantin wird mich wieder kontaktieren, wenn der Beitragsbescheid hinsichtlich der Beitragsforderung von ca. 10.000 € eintrifft. In diesem Fall würde ich ihr im Stundungsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung helfen und den weiteren Schriftwechsel übernehmen.

Teilweise oder volle Befreiung von der Zuzahlung

Heute war eine Mandantin bei mir, die über ihre hohe Zuzahlungen zu Medikamenten geklagt hat. Diesbezüglich konnte ich Sie auf die teilweise Befreiung von der Zuzahlung hinweisen, soweit 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt überschritten wird.

Als Zuzahlungen wird z.B. die Rezeptgebühr, die Praxisgebühr oder die 10,- € pro Tag in Kliniken angesehen.

Die vollständige Befreiung von der Zuzahlung erreichen chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind. Die Belastungsgrenze beträgt hierfür 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Darüber hinaus ist ein Grad der Behinderung von 60 % oder Pflegestufe 2 oder 3 Voraussetzung für die vollständige Befreiung. Die weiteren Einzelheiten der Zuzahlung ergeben sich aus § 62 SGB V und der Chronikerrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Ich habe die Mandantin gebeten zu Ihrer Krankenkasse zu gehen um die teilweise Befreiung von der Zuzahlung für 2009 zu beantragen. Viele gesetzlichen Krankenkassen bieten auf ihrer Homepage einen Zuzahlungsrechner an, in dem die individuelle Belastungsgrenze ermittelt werden kann.

Meine Mandantin hat schon eine Schwerbehinderung von 50 %. Ich habe ihr vorgeschlagen nach der Klinikeinweisung in die psychosomatische Klinik einen Erhöhungsantrag auf 60 % über mich einzureichen.

Im Dezember 2010 kommt sie zu mir in die Rentenberatungskanzlei wegen Antrag auf Weitergewährung ihrer Rente wegen Erwerbsminderung.

Dienstag, 7. September 2010

Trotz Bürgerhospital keine Rente wegen Erwerbsminderung

Heute war eine kroatische Mandantin bei mir zur Prüfung der Berufungschancen im Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung. Sie hat mir das Urteil des Sozialgericht Stuttgarts bezüglich Ablehnung einer Rente wegen Erwerbsminderung vorgelegt. Im Klageverfahren wurde sie vom VdK vertreten.

Nach Durchsicht der Rentenauskunft war erkennbar das seit drei Jahren keine rentenrechtliche Zeiten im Konto sind. Dies ist problematisch, da zunächst keine 3/5 Belegung für eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegt und die Rente von der Deutschen Rentenversicherung wegen fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt werden kann.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen waren bereits im Klageverfahren nicht mehr gegeben. Insoweit bitte ich die Leser meines Blogs bitte jeweils vor Klageeinreichung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung zu prüfen.

Die Mandantin hatte Sozialleistungsbezug durch Arbeitslosengeld bis November 2007 und war anschließend arbeitsunfähig ohne Leistungen bis heute. Durch Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit kann eine Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten werden.

Darüber hinaus hat sie vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt und ab 01.01.1984 bis November 2007 jeden Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt. Da der Rentenantrag im April 2007 eingereicht wurde, kann durch Einzahlung von freiwilligen Beiträgen von Dezember 2007 bis zum Leistungsfall einer Rente wegen Erwerbsminderung ebenfalls die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten werden. Durch das Rentenverfahren sind die Fristen des § 197 Abs. 2 SGB VI gemäß § 198 SGB VI gehemmt. Das heißt für die Mandantin - noch ein Mal Glück gehabt.

Die Klägerin leidet an einer Fibromyalgie mit erkennbaren hohem Leidensdruck. Sie war zwei mal im in der Dr. Römer Klinik in Calw-Hirsau und 1 mal in der psychiatrischen Klinik im Bürgerhospital Stuttgart stationär behandelt worden. Die Entlassungsberichte hatten die Diagnose einer schweren depressiven Episode. Sie ist jeweils im gebesserten Zustand aus der Klinik entlassen worden.

Sie wurde im Klageverfahren von Obermedizinalrat a.D. Dr. F. untersucht und begutachtet. Dieser stellte nur eine mittelgradige depressive Episode mit einem Leistungsvermögen von sechs Stunden für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkt fest.

Ein Gutachten nach § 109 SGG bei Herrn Dr. A fand nicht die Unterstützung des Gerichts.

Der Mandantin habe ich nach Prüfung des Angelegenheit signalisiert, das sie gute Chancen für ein Berufungsverfahren hat und bin mit ihr die Prozessstrategie durchgegangen. Ich habe ihr das Angebot gemacht für sie das Berufungsverfahren beim Landessozialgericht in Stuttgart als Rentenberater zu übernehmen.