Sonntag, 21. November 2010

Was muss ich beim Rentenantrag Erwerbsminderung beachten?

Zeitaufwand:

Für einen Rentenantrag Erwerbsminderung bei einem Rentenberater darf man mit einem Zeitaufwand von ca. 2 Stunden rechnen.

Was muss ich für den Termin mitnehmen:

  1. Personalausweis (für Personenindentität),
  2. Mitgliedskarte der gesetzlichen Krankenkasse,
  3. Bescheinigung der Krankenkasse über Krankengeldzahlung,
  4. Bescheinigung des Arbeitsamtes für Arbeitslosengeldbezug,
  5. Mitgliedschaftszeiten bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ab 1981,
  6. Tätigkeitsübersicht (genaue Bezeichnung der Tätigkeiten während des Berufslebens,
  7. Angabe der Steuer-Ident-Nr.
  8. Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung,
  9. Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung,
  10. Letze Kontenklärung mit Vormerkungsbescheid,
  11. Rehaentlassungsbericht, aktuelle Befundunterlagen, Gutachten,
  12. Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte und Behandlungstermine,
  13. Beglaubigte Geburtsurkunde eines Kindes für den reduzierten Pflegebeitrag,
  14. Kopie des Schwerbehindertenbescheides und Kopie des Bescheides vom Versorgungsamt
Generell werden die Vordrucke R 100 (16 Seiten), R 210 (20 Seiten), R 810 (4 Seiten) und eventuell noch R 240 oder das Formular für den Zuschuss zur Krankenversicherung R 820 ausgefüllt. Nehmen Sie daher genügend Zeit mit.

Positiv ist bei Anwendung von Berufsschutzfällen für eine Rente wegen teilweiser Rente bei Berufsunfähigkeit möglichst alle Qualifikationsnachweise und das letzte Arbeitszeugnis bzw. eine Arbeitsplatzbeschreibung vorzulegen.

Tipp:

Soweit jemand die letzte 30 Jahre die Tätigkeit als Schlosser ausgeübt hat, sollte dies im Rentenantrag eingetragen werden und nicht Arbeiter, wie ich es immer wieder erlebe. Es reicht, wenn die Tätigkeit eines Schlossers vollumfänglich entsprechend des Ausbildungsplanes ausgeübt wird. Dies kann der Arbeitgeber belegen.

Extremfälle in meiner Arbeit war die Angabe Steinarbeiter anstatt Steinmetz oder Putzfrau anstatt Gebäudereinigerin. Es kommt auf die genaue Tätigkeit an.

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