Tipp:
Es empfiehlt es sich in den meisten Fällen auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und auf den Pauschalbetrag von 15 % des Arbeitgebers noch 4,9 % aufzustocken. Im Versicherungskonto werden Pflichtbeiträge eingetragen.
Personenkreis der in Frage kommt:
- Frauen der Jahrgänge bis 12/1951 um die Voraussetzungen der Altersrente für Frauen bezüglich der 121 Monate Pflichtbeiträge ab dem 40. Lebensjahr zu erfüllen,
- Anwartschaftsaufrechterhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung: Soweit in den letzten fünf Jahren keine 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen, liegen die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht vor.
- Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren für eine vorgezogene Altersrente.
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