Heute war eine 59-jährige Mandantin da mit einem Bescheid vom Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt in Stuttgart, mit Feststellung eines Grades der Behinderung von 30 %.
Aufgrund eines Mammacarcinoms (Brustkrebs) der rechten Brust im Jahr 2005 erhielt sie zunächst einen Grad der Behinderung von 50 % mit Heilungsbewährung von 5 Jahren. Nach Ablauf der 5 Jahre erhielt sie nach Anhörung einen Bescheid mit 30 %.
Vermutlich sind nur die Restbeschwerden nach Brustentfernung mit einem GdB von 30 und die Depression nur mit einem Einzel-GdB von 10 v.H. festgestellt worden.
Meine Mandantin war seit 2005 in ständiger Behandlung bei einem Psychiater in Stuttgart.
Zusätzlich hat sie Schmerzen in der Halswirbelsäule.
Es wird heute Widerspruch zur Fristwahrung gegen den belastenden Bescheid des Versorgungsamtes in Stuttgart eingereicht und gleichzeitig Akteneinsicht beantragt.
Sie wird mir noch die aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung vorlegen, ob die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegt. Nach Vorlage der Befunde des Psychiaters und des Orthopäden werde ich die Chancen für eine Schwerbehinderung endgültig bewerten und dann entscheiden ob der Widerspruch begründet werden kann.
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