Sonntag, 28. November 2010

Was muss ich beim Sozialgericht beachten?

In einer mündlichen Verhandlung ist das Sozialgericht mi
t einem Berufsrichter (Vorsitzender Richter) und zwei ehrenamtliche Richter(Spruchkörper) besetzt. Auf der linken Seite gegenüber dem Spruchkörper sitzt der Kläger mit seinem Prozessbevollmächtigten (Rentenberater) und auf der rechten Seite der Vertreter der Beklagten. Es hat sich eingebürgert dass die Anwesenden beim Eintreten der Richter aufstehen, ebenso wenn sich die Richter zur mündlichen Verhandlung zur Abstimmung zurückziehen. Am Anfang werden die Personalien des Klägers kontrolliert und dann der Sachverhalt von dem Vorsitzenden Richter vorgetragen. Daran anschließend hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers und zum Schluss der Vertreter der Beklagten das Wort.

Das Urteil wird in der mündlichen Verhandlung am Schluss gesprochen und näher begründet.

Die mündliche Verhandlungen finden beim Sozialgericht Stuttgart in der Theodor-Heuss-Str. 2, im 4. Stock statt. Die Verhandlungsräume finden Sie auf der linken Seite.



In einem Erörterungstermin ist nur der Vorsitzende Richter ohne die ehrenamtliche Richter mit den Prozeßparteien zusammen. Beim Sozialgericht Stuttgart gibt es zwei Erörterungszimmer rechts nach dem Fahrstuhl.

Privatpersonen haben keine Gerichtskosten zu zahlen. Ausnahmen gibt es in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren, in der Selbständige Gerichtskosten in Höhe eines Streitwertes von 5.000,00 € zu zahlen haben.

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