Auf Empfehlung einer Stuttgarter Steuerberaterin habe ich heute eine amerikanische Sängerin beraten. Bei der Analyse des Versicherungsverlaufes habe ich fehlende Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr (Highschool) und fehlende Hochschulschulzeiten (Kommunikationswissenschaften) entdeckt. Ich habe den Auftrag für ein Kontenklärungsverfahren erhalten. Die Mandantin sendet mir ihre Schul- und Studiennachweise aus den USA zu. Nach Erledigung sende ich ihr den Vormerkungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung mit Rentenauskunft an ihren Wohnort in die USA.
Ich habe sie auf das Sozialversicherungsabkommen zwischen den USA und Deutschland hingewiesen. Insoweit kann sie ihre Beiträge sich nicht erstatten lassen. Bei Wohnsitz in den USA löst der Rentenantrag in den USA einen Rentenantrag in Deutschland aus. Die deutschen Zeiten werden bei der Wartezeitberechnung in den USA mitberücksichtigt. Insoweit zählt jeder Monat an Versicherungszeiten.
Ich habe die junge Amerikanerin auf die Versorgungslücke der privaten Berufsunfähigkeitsrente hingewiesen. In den USA wird sie sich um eine Absicherung mit weltweiter Deckung kümmern.
Herzlichen Dank für den Auftrag.
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