Nachfolgend möchte ich meine Leser über eine Änderung im Rechtsdienstleistungsregister am 30.11.2010 informieren.
Ich bin als Rentenberater für Personenversicherungen (registrierter Erlaubnisinhaber) im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen worden.
Insoweit kann ich in meiner Eigenschaft als Rentenberater in der gesetzlichen Sozialversicherung und für Versicherungsverträge, die der sozialen Absicherung vergleichbar sind oder diese ergänzen bzw. ersetzen (Personenversicherung) beraten.
Ein Beispiel: Ein Mandant möchte Rentenantrag wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei einer privaten Versicherung wegen Berufsunfähigkeit einreichen. In diesem Zusammenhang kann es zu einem Problem mit der privaten Krankenversicherung wegen dem Krankentagegeld geben.
Vorteile: Der Mandant kann ganzheitlich und unabhängig von einem Rentenberater beraten werden. Dieser hilft ihm sowohl bei der Durchsetzung der Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit wie auch bei der Durchsetzung des Krankentagegeldes.
Tipp:
Bei Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung können Prämien in der Lebens- und Rentenversicherung eingespart werden. Die Versicherung zahlt die Prämien bis zum Versicherungsfall weiter. Informieren Sie sich bei einem Rentenberater.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen