Freitag, 31. August 2012

Eingliederungszuschuss als Teilhabeleistung

Manche Mandanten haben einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers über die Bewilligung einer Teilhabeleistung erhalten. Hierbei handelt es sich in aller Regel um einen Eingliederungszuschuss.

Arbeitgeber erhalten zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung (= Eingliederungszuschuss).

Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitentgelts und die Förderdauer bis zu 12 Monate betragen.

Bei Älteren Versicherten ab 50+ beträgt die Förderung mindestens 12 Monate bis zu 36 Monate bei einer Förderhöhe von 30 bis zu 50 %. Nach Ablauf von zwölf Monaten ist der Eingliederungszuschuss um zehn Prozentpunkte jährlich zu vermindern.

Für schwerbehinderte, sonstige behinderte und besonders betroffene schwerbehinderte Menschen darf die Förderhöhe bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen.


Montag, 27. August 2012

Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle

Heute habe ich einen Telefontermin mit einem Mandanten von mir aus Österreich gehabt. Er hat Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten. Er bezieht eine Rente von ca. 1.000 € und soll für die letzten Jahre Steuern nachzahlen.

Ich habe ihm empfohlen sich diesbezüglich einen Steuerberater mit Erfahrung mit Internationalem Steuerrecht zu suchen.

Laut einem Bericht von Welt-Online vom 08.04.2012 muss eine 101-jährige Rentnerin in Kanada mit einer Rente von 720 € laut einem Steuerbescheid des Finanzamt Neubrandenburg, das für alle Auslandsrentner zuständig ist, Steuern im Umfang von 5.800,00 € nachzahlen.

Hunderttausende Rentner im Ausland haben nun zu befürchten Post vom Finanzamt Neubrandenburg bezüglich Steuernachzahlungen zu erhalten. Deutsche Auslandsrentner gelten grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig" mit der Folge,das sie keinen Grundfreibetrag erhalten und dadurch hohe Steuernachforderungen haben.

Betroffene Auslandsrentner können einen Antrag auf "unbeschränkte Steuerpflicht" stellen. Damit wird ihnen der Grundfreibetrag angerechnet.

Informationen sind auf der Seite "Rente im Ausland - Ihr Finanzamt Neubrandenburg - Das Finanzamt für die Rentner" zu finden. Hier gibt es auch die entsprechenden Formulare.

"Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird, ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils".

Es empfiehlt sich den Steuerantrag bei einem fachkundigen Steuerberater erstellen zu lassen - sie vermeiden dadurch in die Steuerfalle zu treten.

Quelle: Welt-Online vom 08.04.2012, Finanzamt Neubrandenburg "Rente im Ausland"


Donnerstag, 16. August 2012

150.000 Rentenbescheide fehlerhaft

Laut einer Untersuchung des Bundesversicherungsamtes sind 150.000 Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesknappschaft-Bahn-See fehlerhaft mit der Konsequenz, das die Versicherten Nachzahlungen zu erwarten haben.

Es wurden Kinderzuschläge bei Witwen/Witwer und Berufsausbildungszeiten bei der Berechnung übersehen.

Laut Veröffentlichung der Bild wurden bei den Rentenkassen häufig Fehler bei der Berechnung der Rentenanwartschaft für das letzte Ausbildungsjahr gemacht. "Von 215.542 überprüften Renten waren 147 702 (68,5 %) zu niedrig berechnet".

Bezüglich den Rentenbescheide der regionalen Rententräger wie z.B. der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg sind die Prüfungen noch anhängig oder wurden noch nicht begonnen.

Das bedeutet, das wahrscheinlich nochmal 150.000 Rentenbescheide der regionalen Rentenversicherungsträger fehlerhaft sind.

Die Versicherten sollten sich im Zweifel an einen unabhängigen Rentenberater wenden, der die Rentenbescheide auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft.

Was können die Versicherten selber tun? Sie sollten zunächst die Sozialversicherungsnachweise ihrer Arbeitgeber auf Richtigkeit prüfen anhand der Entgeltmeldungen, prüfen ob die gemeldeten Entgelte im Rentenbescheid mit den Sozialversicherungsnachweise übereinstimmen. Häufig gibt es Zahlendreher oder Lücken im Versicherungsverlauf durch Schul- und Studienzeiten, Pflegezeiten, Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten. Diese Zeiten werden nicht immer von den entsprechenden Sozialträgern gemeldet.

Leider haben die Versicherten nicht die Erfahrungen bezüglich möglichen Fehlern und übersehen Fehler, die Rentenberater aufgrund Berufserfahrung und Weiterbildung kennen.


Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abgelehnt

Heute war eine Mandantin bei mir, bei der ich vor kurzem den Antrag auf Verlängerung der Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht hatte.

In diesem Zusammenhang fragte ich Sie bezüglich ihren privaten Versicherungsunterlagen nach Beitragsbefreiung der Prämien bei Berufsunfähigkeit oder eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Sie teilte mir mit, das sie bei ERGO Lebensversicherung AG eine Rentenversicherung mit einer Beitragsbefreiungsklausel der Prämien bei Berufsunfähigkeit habe.

Die Lebensversicherungsgesellschaft lehnte ihren Antrag ab mit der Begründung, das sie auch noch eine Klausel mit folgendem Inhalt hätte:

"Gemäß den Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre, sofern die Berufsunfähigkeit auf einen Unfall zurückzuführen ist. Nach unseren Unterlagen liegt bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen mindestens ab dem 26.10.2003 vor. Ihre Berufsunfähigkeit ist auf eine Krankheit zurückzuführen.
Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden daher nicht fällig".

Mit Bescheid vom 09.05.2006 hat meine Mandantin aufgrund eines Anerkenntnisses vom 02.05.2006 Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines Leistungsfalles ab dem 20.04.2005 erhalten.

Krankheit ist nicht automatisch mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Ich habe ERGO ein Schreiben gesandt mit der Bitte um Beitragsbefreiung rückwirkend ab dem 20.04.2005. Gleichzeitig habe ich den Versicherer hingewiesen das im Ablehnungsfalle die Angelegenheit dem Versicherungsombudsmann vorgelegt wird.

Samstag, 11. August 2012

Psychiater in Konstanz

Anläßlich meiner Kanzleigründung in Kostanz möchte ich auf meine Schwerpunkte aufmerksam machen. Ich habe mich unter anderem auf die Vertretung von seelisch erkrankten Mandanten fokkusiert. Themen sind Burn-Out, Depression, Posttraumatische Belastungsstörung, Dissoziative Störungen, Ängste, Panikattacken, Schizophrenie, Borderline Persönlichkeitsstörung, Manisch-Depressiv, Psychosen u.a.

In diesem Zusammenhang möchte ich eine Liste von Psychiatern in Konstanz mit den jeweiligen Telefon-Nummern zusammenstellen. Ich arbeite mit Ärzten zusammen, um mit den Ärzten und den Patienten eine Umsetzung in sozialversicherungsrechtlichen Problemfeldern wie z.B. Schwerbehinderung, Krankengeld, Erwerbsminderung, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Opferentschädigung zu erzielen. Insoweit entlaste ich Ärzte, damit diese sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.

  • Stefan Schulz, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Konradigasse 22, 78462 Konstanz, Telefon: 07531 160 66,
  • Dr. Anselm Grusche, Arzt für Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie, Hypnose, Neuhauserstr. 31, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-65321,
  • Dr. Kerstin Schneider, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Schulstr. 4 a, 78462 Konstanz,          Telefon: 07531-29110,
  • Dr. Ariane Schulte, Fachärztin für Psychosomatische Medizin, Psychotherapie, Schulstr. 4a, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 15 78 8,
  • Dr. Ulrich Bohnet, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Geriatrie und Suchtmedizin, Schützenstr. 1, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-1 33 555,
  • Dr. Michael Amann, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Rosgartenstr. 14, 78462 Konstanz,              Telefon: 07531-916 300,
  • Dr. Paula Hetzler-Rusch, Ärztin Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Obere Laube 73, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-18 33 0,
  • Joachim Rank, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Obere Laube 73, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 63 08 0,
  • Dr. Hasslacher-Steck, Neurologe, Psychiater, Theodor-Heuss-Str. 1, 78462 Konstanz, Teleofn: 07531-63 08 0,
  • Dr. Dieter Zinsmayer, Arzt für Neurologie und Nervenheilkunde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialmedizin, Brandestr. 3, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-69 33 10,
  • Dr. Andreas Hawle, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie, Nervenheilkunde, Schmerztherapie, Akupunktur, Fischmarkt 15, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 18 06 0,
  • Dr. Ines-Maria Schonauer, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Zollernstr. 4, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-81 37 0 91,
  • Dr. Ursula Trockel, Ärztin für Neurologie und Nervenheilkunde, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Medizinisches Versorgungszentrum der Spitalstiftung, Luisenstr. 7 g, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 80 12 930,
  • Dr. Reinhold Hammers, Arzt für Neurologie und Nervenheilkunde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Medizinisches Versorgungszentrum der Spitalstiftung, Lusisenstr. 7 g, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 80 12 930,
  • Elisabeth Karr, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Medizinisches Versorgungszentrum der Spitalstiftung, Luisenstr. 7 g, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 80 12 930,
  • Dr. Annette Caroline Grasser, Ärztin für Neurologie und Nervenheilkunde, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Hussenstr. 34, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 91 44 08,
  • Friedrich Ulman Lehmann, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Naturheilverfahren, Rosgartenstr. 14, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 91 63 46,
  • Dr. Roger Schmidt, Arzt für Neurologie und Nervenheilkunde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, , Kliniken Schmider, Eichhornstr. 68, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 98 6 0,
  • Dr. Rolf Gütler, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kliniken Schmider, Eichhornstr. 68, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-986-0,
  • Dr. Joachim Belz, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Hussenstr. 14, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 36 32 434,
  • Dr. Johanna Mok-Schmidt, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Hussenstr. 8, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 16 34 2,
  • Dr. Oliver Müller, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zentrum für Psychiatrie, Feuersteinstr. 55, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 977-0,
  • Dr. Andrea Temme, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Zentrum für Psychiatrie, Feuersteinstr. 55, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 977-0,
  • Dr. Johannes Rusch, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zentrum für Psychiatrie, Feuersteinstr. 55, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 977-0,
  • Dr. Michael Völter, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Hussenstr. 17, 78462 Konstanz, Telefon: 07531-3632 434,
  • Prof. Dr. Dr. Klaus Schonauer, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Zollernstr. 4, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 81 37 090,
  • Dr. Eckhardt Friedrich, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin, Neurologie und Nervenheilkunde, Rheingasse 11, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 25 97 0,
  • Dr. Mechthild Hauswald, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Alter Wall 7, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 99 78 610,
  • Dr. Johann Georg Reck, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychoanalyse, Tulengasse 1, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 68 33 6,
  • Dr. Christoph Schulz, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Rheingasse 15, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 91 65 91,
  • Irina Huber, Ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Marktstätte 3-5, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 28 45 532,
  • Dr. Giovanni Red, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Rosgartenstr. 14, 78462 Konstanz, Telefon: 07531- 91 63 00

Freitag, 10. August 2012

Widerspruch gegen die Minderung des Zugangsfaktors

Zur Zeit versendet die Deutsche Rentenversicherung viele Widerspruchsbescheide bezüglich Minderung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Hinterbliebenenrenten.

Rechtsanwälte, Rentenberater, VdK, Gewerkschaften und Versicherte haben bezüglich der Kürzung des Zugangsfaktors (10,8 Rentenabschlag) bei Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten mit Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr Widersprüche und Klagen eingereicht und bei Anlaufen der Musterverfahren ruhend gestellt bis es zu einem Abschluss der Verfahren kommt.

Hintergrund war eine Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006, das keine gesetzliche Grundlage bestehe, den Zugangsfaktor abzusenken, wenn bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahrs gewährt wurde.

Nachdem der 5. Senat und der 13. Senat die Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger bestätigt haben und die Kürzung des Zugangsfaktors als rechtsmäßig einstuften und das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 11.1.2011 die Verfassungsbeschwerde zurückwies, empfiehlt es sich nicht mehr gegen die ablehnende Bescheide Klage einzureichen.


Mittwoch, 8. August 2012

Urlaubsgeldanspruch verfällt nach 15 Monate

Viele Mandanten von mir beziehen eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit und haben bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis für die nicht verfallenen Urlaubsansprüche einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung.

Der Abgeltungsanspruch entsteht allerdings erst bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis. 

Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07. August 2012, Az. 9 AZR 353/10 verfallen die finanziellen Ansprüche auf Abgeltung des Urlaubsanspruches 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Der EuGH hat in der KHS-Entscheidung vom 22. November 2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer geändert und den Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet, siehe Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 56/12.

Ich empfehle bei Problemen bezüglich des Urlaubsanspruches einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Montag, 6. August 2012

Besteuerungsanteil von Folgerenten

Ein Mandant hat mir heute eine Kurzmitteilung des Finanzamt Stuttgart II bezüglich Besteuerungsanteil bei Umwandlung der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2012 in eine Altersrente vorgelegt.

Folgen nach dem 31. Dezember 2004 Renten aus derselben Versicherung einander
nach, z. B. eine Altersrente folgt einer Rente wegen Erwerbsminderung nach, wird bei
der Ermittlung des Besteuerungsanteils der Rente nicht der tatsächliche Beginn der
Folgerente herangezogen.

Vielmehr wird – zugunsten des Rentners – ein fiktives Jahr des Rentenbeginns ermittelt,
indem vom tatsächlichen Rentenbeginn der Folgerente die Laufzeiten der vorhergehenden
Renten abgezogen werden. Dabei darf der Prozentsatz von 50 % nicht unterschritten werden.

Das bedeutet im Fall meines Mandanten, das wenn er der Umwandlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.07.2012 zustimmt, die bisherigen Jahre der vorher gezahlten Renten wegen Erwerbsminderung abgezogen werden.

Beginn der Zahlung der Erwerbsminderungsrente laut Aktenlage = 01.06.2009. Laufzeit z.B.bis 01.09.2012 = 3 Jahre und 3 Monate. Der fiktive Beginn wäre also der 01.06.2009 mit dem Besteuerungsanteil von 58 %.

Sonntag, 5. August 2012

Alte Bausparverträge nicht kündigen - Goldschatz hüten

Ältere Bausparverträge bieten noch Guthabenzinsen von 4 bis 5 %. Insoweit sollten diese Verträge, auch wenn sie zuteilungsreif sind, weiter bespart werden. Zu diesem Zeitpunkt sind in der Regel erst 40 bis 50 % der Vertragssumme eingezahlt. Bausparer, die auf einen Bausparkredit verzichtet haben und dafür einen höheren Guthabenzins erhalten, sollten bis zur Erreichen der vertraglichen Bausparsumme weitersparen.

Die Bausparkassen sind verpflichtet, den Sparern so lange Zinsen auf das Bausparkonto zu zahlen, bis die Bausparsumme erreicht ist.

Die Marktzinsen bei Tagesgeld bewegen sich im Spitzenfeld bei 2 %, siehe Vergleiche.de im Internet. Insoweit bieten diese alten Bausparverträge doppelt so viel Zinsen wie bei Tagesgeldkonten. Für Bausparkassen ein schlechtes Geschäft.

Für die Bausparer mit hohen Guthabenzinsen sind die Bausparverträge ein Goldschatz, der gehütet werden sollte und keineswegs vorzeitig vor Erreichen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme gekündigt oder aufgestockt werden. Die Aufstockung gilt als neuer Vertrag mit schlechteren Konditionen.

Samstag, 4. August 2012

Umstieg in anderen Krankenversicherungstarif kann teuer werden

Es gibt verschiedene Honorarberater auf dem Markt, die für einen Wechsel eines teueren in einen günstigeren Krankenversicherungstarif das fünf bis zwölffache der monatlichen Ersparnis vom Versicherungskunden nehmen. Das kann teuer werden.

Der Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater, Versicherungsberater Rüdiger Falken sagt in einem Artikel des Capital 08/2012: "Das ist eine Gelddruckmaschine, besser als Abschlussprovisonen."

In der Regel  sei ein Tarifwechsel nach ein paar Stunden zu einem Preis von 400 bis 800 € bei einem Versicherungsberater erledigt. Bei einem Honorarberater kann es auch 5.600 € kosten.

Honorarberater arbeiten nach einem Erfolgsmodell. Je höher die Einsparung, desto höher die Rechnung an den Kunden.

Zu achten ist, das man nicht in einem zu hohen Selbstbehalt oder niedrigerem Versicherungsschutz landet. Lassen Sie sich persönlich von dem Honorarberater auf die Leistungsunterschiede beraten und lassen Sie sich nicht auf 20 bis 30 Seiten lange Leistungsvergleiche ein, die man in aller Regel nicht durchliest.

"Der Erfolgsfall wird herbeigeführt - auf Teufel komm raus", so  Stefan Albers.

Den ursprünglichen Schutz mit höherer Leistung wieder herzustellen ist nicht mehr einfach. Der Versicherer verlangt eine erneute Gesundheitsüberprüfung und berechnet eventuelle Risikozuschläge.


Freitag, 3. August 2012

Selbsteinschätzungsbogen R 215

Heute war eine Mandantin von mir in der Beratung mit einem neuen Vordruck "Selbsteinschätzungsbogen R 215".

Laut Rundschreiben der Deutschen Rentenversicherung vom Februar 2012 "soll mit diesem Selbsteinschätzungsbogen der versichertenorientierte Handlungsansatz der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des SGB IX intensiviert werden".

Übersetzt für die Versicherten bedeutet dies, das der Rentenversicherungsträger  versteckten Wünschen nach einer medizinischen Rehabilitation im Rahmen eines Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung nachgehen möchte.

Der Selbsteinschätzungsbogen soll bei allen Rentenanträgen eingesetzt werden, die eine sozialmedizinische Sachaufklärung durch den Träger der Rentenversicherung erfordern.

Die Angaben sind freiwillig.

Laut dem Rundschreiben wurden die Rentenantragsvordrucke erneut geändert und zusätzliche Fragen in die Vordrucke eingebettet. Falls Sie Probleme mit diesem Formular oder anderen Vordrucken haben, stehen Ihnen die behördlich registrierten Rentenberater gerne zur Seite.

Donnerstag, 2. August 2012

40 % der Steuerbescheide von Rentnern falsch

Laut Stiftung Warentest, Heft 9/2009 seien laut einer Stichprobe in Nordrhein-Westfalen 40 % der Steuerbescheide falsch. Der Fehler liegt häufig im falschen Ausfüllen der Steuerformulare. Unter anderem hatten viele ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

In einer Schritt für Schritt Anleitung wird in dem Artikel der Stiftung Warentest das Ausfüllen des Steuerformulars Anlage R erläutert. Diese Anleitung ersetzt allerdings nicht die Unterstützung durch einen Steuerberater oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein.


Mittwoch, 1. August 2012

Rentnerin bekommt Zwangsgeldandrohung

Meine Schwiegermutter legte mir ein Schreiben des Finanzamtes vor, das sie bis 7.8.2012 die Steuererklärung 2010 abzugeben habe. Ansonsten wird ein Zwangsgeld von 500,00 € fällig.

Sie ist 75 Jahre alt, Witwe seit 40 Jahren und bezieht eine kleine Witwenrente und und kleine Regelaltersrente.

Sie fragte mich "ob es reicht, wenn sie ihre Kontoauszüge dem Finanzamt sendet". Leider nicht. Das Finanzamt möchte von ihr eine Steuererklärung mit folgenden Formularen und Anleitungen z.B. zur Anlage R - siehe Portal der Finanzämter Baden-Württemberg:
  1. Mantelbogen
  2. Anlage R (Eintrag sämtlicher Renteneinkünfte)
  3. Anlage Vorsorgeaufwand (Abfrage der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung)
So ist z.B. in der Anleitung zur Anlage R zu entnehmen, das in der Zeile 5 stets der aus der Renten-(anpassungs)mitteilung zu errechnende Jahres-(brutto)rentenbetrag, der in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist, einzutragen ist.

Laut der Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand gilt für Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. folgendes (unverbindlich, nur Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann verbindliche Erklärung abgeben):
  1. Beiträge zur Krankenversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung werden in die Zeile 18 eingetragen,
  2. Beiträge zur Pflegeversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung in die Zeile 21 eingetragen,
  3. Zuschüsse der Rentenversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung werden in Zeile 24 eingetragen 
Bei meiner Schwiegermutter fehlte im übrigen die Anlage "Vorsorgeaufwand", die sehr wichtig bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist.

Bei der Deutschen Rentenversicherung erhält man auf Wunsch eine Bescheinigung über die Rentenhöhe mit Ausfüllhilfen für die Anlage R und Anlage Vorsorgeaufwand. Die Bescheinigung kann ganz einfach mit der Rentenversicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 48024 angefordert werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat auch eine kostenfreie Broschüre herausgegeben: "Versicherte und Rentner - Informationen zum Steuerrecht".

Ich rege an sich rechtzeitig an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden, der die Formulare ausfüllt. Über Google Suche findet man auch eine Reihe von Softwareprogrammen für die Steuererklärung.

Bei jedem Rentner sieht die Situation anders aus und weitere Formulare, wie z.B. Anlage N (Firmen- und Beamtenpensionen, angestellte Nebentätigkeit), Anlage V (Vermietung), Anlage KAP (Kapitaleinnahmen), sind auszufüllen.