Sie ist 75 Jahre alt, Witwe seit 40 Jahren und bezieht eine kleine Witwenrente und und kleine Regelaltersrente.
Sie fragte mich "ob es reicht, wenn sie ihre Kontoauszüge dem Finanzamt sendet". Leider nicht. Das Finanzamt möchte von ihr eine Steuererklärung mit folgenden Formularen und Anleitungen z.B. zur Anlage R - siehe Portal der Finanzämter Baden-Württemberg:
- Mantelbogen
- Anlage R (Eintrag sämtlicher Renteneinkünfte)
- Anlage Vorsorgeaufwand (Abfrage der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung)
Laut der Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand gilt für Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. folgendes (unverbindlich, nur Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann verbindliche Erklärung abgeben):
- Beiträge zur Krankenversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung werden in die Zeile 18 eingetragen,
- Beiträge zur Pflegeversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung in die Zeile 21 eingetragen,
- Zuschüsse der Rentenversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung werden in Zeile 24 eingetragen
Bei der Deutschen Rentenversicherung erhält man auf Wunsch eine Bescheinigung über die Rentenhöhe mit Ausfüllhilfen für die Anlage R und Anlage Vorsorgeaufwand. Die Bescheinigung kann ganz einfach mit der Rentenversicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 48024 angefordert werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat auch eine kostenfreie Broschüre herausgegeben: "Versicherte und Rentner - Informationen zum Steuerrecht".
Ich rege an sich rechtzeitig an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden, der die Formulare ausfüllt. Über Google Suche findet man auch eine Reihe von Softwareprogrammen für die Steuererklärung.
Bei jedem Rentner sieht die Situation anders aus und weitere Formulare, wie z.B. Anlage N (Firmen- und Beamtenpensionen, angestellte Nebentätigkeit), Anlage V (Vermietung), Anlage KAP (Kapitaleinnahmen), sind auszufüllen.
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