Diese Woche war eine 71-jährige Mandantin bei mir bezüglich Prüfung des Witwenrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhielt eine Anhörung, das sie ab sofort keine Witwenrente erhält.
Was ist passiert? Meine Mandantin hat 2003 geheiratet. Im April 2005 ist ihr Ehemann verstorben. Im Witwenrentenantrag hat sie die Einkünfte aus eigener Altersrente in Deutschland angegeben.
Im Rahmen einer Anhörung wurde sie darauf aufmerksam gemacht, das eine weitere Anrechnung der kroatischen Rente auf die Witwenrente stattfindet. In diesem Zusammenhang wurde der Rentenversicherungsträger auch aufmerksam auf eine Betriebsrente und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Hintergrundinformation: ab dem 01.01.2002 hat sich das Hinterbliebenenrecht geändert. Hinterbliebene, die ab dem 01.01.2002 geheiratet haben, haben bei Tod des Ehepartners alle Einkünfte wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Betriebsrenten, inländische und ausländische Renten, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung anzugeben. Im Grunde genommen alle Einkünfte aus dem Steuerbescheid.
Witwen oder Witwer, die vor dem 01.01.2002 geheiratet haben, müssen nur einen Teil der oben aufgeführten Einkünfte eintragen, wie Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit und Renten aus dem In- oder Ausland.
Wird der Antrag auf Hinterbliebenenrente unvollständig ausgefüllt, kommen auf die Witwe oder Witwer hohe Nachzahlungsbeträge von zigtausend Euro auf sie zu.
Ich empfehle den vermögenden Witwen oder Witwer unbedingt einen Rentenberater aufzusuchen, der diese Sachverhalte dem Mandanten vermittelt und den Antrag auf Hinterbliebenenrente vollständig mit allen Angaben ausfüllt.