Freitag, 2. Mai 2014

Außergerichtliches Anerkenntnis bei ERGO für private BU

Heute habe ich eine gute Nachricht von der ERGO Lebensversicherung erhalten.

Im Rahmen einer außergerichtlichen Schadensbearbeitung eines zunächst abgelehnten Rentenantrages wegen Berufsunfähigkeit schreiben sie:

"Wir haben den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen nochmals geprüft. Unsere Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit haben wir anerkannt".

Mein Mandant erhält nun von ERGO eine Nachzahlung von ca. 15.000,- Euro in drei Zahlungsabschnitten.

Was war vorausgegangen? Laut Ansicht der ERGO habe mein Mandant im Jahr 2012 eine Beitragsbefreiung beantragt, die auch gewährt wurde. Für die Dauer der Beitragsfreistellung entfällt die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

"Der Eintritt der Berufsunfähigkeit fällt also genau in den Zeitraum, der beitragsfrei gestellt worden ist und in dem daher kein Versicherungsschutz bestand."

Aufgrund meines Schriftsatzes erfolgt obiges außergerichtliche Anerkenntnis. Ein gerichtliches Verfahren war für meinen Mandanten wegen fehlender Rechtsschutzversicherung nicht finanzierbar.

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