Samstag, 8. Februar 2014

Mütterrente und Mindestentgeltpunkte

Entgegen den Aussagen von Andrea Nahles erhält nicht jede Mutter, die vor dem 1.1.1992 Kinder geboren hat eine Mütterrente von 28,14 €.

Haben die Frauen vor dem 1.1.1992 bei geringem Arbeitsentgelt (Halbtagsbeschäftigung) gearbeitet und sind im Versicherungskonto mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorhanden und ergibt sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten, wird die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht (Mindestentgeltpunkte).

Zu den 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten gehören Pflichtbeiträge, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Für ein Kind bekommt der Erziehungsberechtigte 10 Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

Insgesamt profitieren 3,4 Millionen Rentner von der Rente nach Mindestentgeltpunkten,  Seite „Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. August 2013.

Bei der Anrechnung der Mütterrente erhält diese Personengruppe entgegen der Aussage von Frau Nahles "kein Geschenk sondern verdient" keinen müden Cent, soweit sie erst ab 1.7.2014 eine Rente bezieht.

Die Mütter, die vor dem 1.7.2014 schon Rentenbezieher waren, erhalten pauschal einen Zuschlag an Entgeltpunkten für Kindererziehung ohne Einkommensprüfung.

Ob sich das die betroffenen Versicherten, die noch nicht Rentenbezieher sind gefallen lassen, wage ich zu bezweifeln. Es wird zu Verfassungsbeschwerden kommen wegen Ungleichbehandlung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen