Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles plant eine Mütterrente ab 1.7.2014 für Frauen, die vor dem 1.1.1992 Kinder geboren haben. Diese erhalten neben den zwölf Monaten Kindererziehungszeiten pro Kind zusätzlich eine Mütterrente in Höhe von 28,14 €.
Davon profitieren auch Freiberuflerinnen in Versorgungswerken, wie Ärztinnen, Steuerberaterinnen, Architektinnen und Rechtsanwältinnen, ohne das sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird für sie ein Versicherungskonto mit Ansprüchen auf die Mütterrente eingerichtet. Rentenberater helfen bei dem Prozedere.
Die Freiberuflerinnen können sich bei Frau Nahles bedanken für die verdiente Mütterrente.
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