Die geplante Mütterrente ab 1.7.2014 hat Auswirkungen auf eine Witwenrente.
Mit der Mütterrente sollen für Mütter, die Kinder vor dem 1.1.1992 geboren haben, neben der Kindererziehungszeit von 12 Monaten noch eine Mütterrente von 28,14 € gezahlt werden.
Diese Versicherten werden bei Bezug einer Altersrente und bei gleichzeitiger Witwenrente häufig eine Kürzung der Witwenrente erfahren.
Gemäß § 97 SGB VI werden Einkommen z.B. aus Rente auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von 742,90 €. Bei Überschreiben des Einkommens über die Freigrenze werden 40 % der Einkommensänderung auf die Witwenrente angerechnet.
Beispiel: 3 Kinder vor dem 1.1.1992, Mütterrente ab 1.7.2014 in Höhe von 84,42 €
Soweit die Altersrente den Freibetrag schon erreicht oder überstiegen hat, kommt es zur unmittelbaren Anrechnung. Der Anrechnungsbetrag ermittelt sich aus 84,42 € x 40 % = 33,77 €.
Ergebnis: Die Altersrente wird sich um den Betrag von 33,77 € verringern.
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