Das Burn-Out-Syndrom betrifft nicht nur Sozialberufe wie Krankenpflegepersonal, Ärzte, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Lehrer sondern auch Manager, leitende Angestellte und Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten. Im Grund betrifft das Krankheitsbild Burn-Out vor allem die Personen, die sich besonders für ihre Klienten oder Patienten einsetzen.
Laut einer Berufsauflistung von Prof. Dr. med. Volker Faust sind noch mehr betroffen als ich dachte: "Anwälte, Ärzte, Beschäftigungstherapeuten, Bibliothekare, Drogenberater, Eltern autistischer oder sonstig behinderter Kinder, Erwachsenenbildner, Erzieher, Fürsorgeleistende im weitesten Sinne, Personal von Vollzugsanstalten, Hauseltern in Kinderdörfern, Hauswirtschaftsleiterinnen, Jugendbetreuer, Kindergärtnerinnen, Krankenhausapotheker, Lehrer, Leiter von Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, Manager, Mitarbeiter von Beratungsstellen, Pfarrer, Pfleger, Polizisten, Psychotherapeuten, Schulpsychologen, Schwestern, Sozialarbeiter, Sporttrainer, Sprach- und Stimmtherapeuten, Stewardessen, Therapeuten behinderter Kinder und Zahnärzte. Ferner - von den üblichen Bedingungen abweichend aber offenbar nicht selten - Arbeitslose, Büroangestellte, Fabrikarbeiter, Fluglotsen, Studenten u.a."
Die amerikanische Psychologin Corinna Maslach entwickelte einen speziellen Fragebogen, das Maslach-Burn-Out-Inventar, das folgende Symptome feststellte:
- Emotionale Erschöpfung - also das Gefühl von Überforderung, Erschöpfung, Frustration sowie Angst vor dem nächsten Arbeitstag,
- Depersonalisierung - gemeint ist die distanzierte, negative, unpersönlich, herzlose oder auch zynische Einstellung gegenüber Klienten, Patienten oder Schülern,
- Reduzierte persönliche Leistungsfähigkeit - die Betroffenen erleben sich in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, hinsichtlich Aufmerksamkeit, Konzentrations- und Durchhaltefähigkeit, deutlich gemindert. Viele neigen dazu sich selber die Schuld am eigenen Versagen zu geben.
Soweit nach einer Rehabilitation die Leitungsfähigkeit sich nicht mehr wieder einstellt, ist der Weg über eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Rente wegen voller Erwerbsminderung je nach Altersversorgungssystem unausweichlich.
Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 22.03.2006 für einen Manager aus München erstmals Berufsunfähigkeit für ein Burn-out festgestellt, Aktenzeichen 25 O 197 98/03. Dieser erhielt eine Nachzahlung in Höhe von ca. 148.000 € für die rückwirkende Zahlung einer Rente wegen privater Berufsunfähigkeit und Erstattung von 65.000 € an Versicherungsbeiträgen.
In den Fragen bezüglich Krankentagegeld, Krankengeld, Rehabilitation, Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsminderung hilft Ihnen ihr Rentenberater.
Weitere Links zu Burn-Out-Syndrom:
Burn-Out-Syndrom und Grad der Behinderung
Burn-Out-Syndrom und Wegfall von Krankengeld bzw. Krankentagegeld
Burn-Out Kliniken für Lehrer, Ärzte, Banker und Manager
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