Viele Existenzgründer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, ohne das sie oder ihr Steuerberater es wissen. Folgende Existenzgründer sind als Selbständige versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung:
- Selbständige Lehrer, unter anderem auch Sportlehrer, Fitnesslehrer, Tennislehrer, Musiklehrer,
- Physiotherapeuten, Masseure, Krankengymnasten,
- Hebammen und Entbindungspfleger,
- Künstler und Publizisten,
- Hausgewerbetreibende,
- Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind,
- Arbeitnehmerähnliche Selbständige,
- Scheinselbständige, die ein Gewerbe angemeldet haben
Sprechen Sie Ihren Steuerberater oder Ihren Existenzgründungsberater zu diesem Thema an, bevor Sie vom Rentenversicherungsträger "gefunden" werden. Spätere Beitragsnachforderungen von mehr als 30.000 € können die Folge sein. Nicht jedem Steuerberater ist das Thema Versicherungspflicht der Selbständigen umfassend bekannt. Im Zweifel möchte Sie Ihr Steuerberater oder Existenzgründungsberater zu einem Rentenberater "überweisen".
Nichtstun ist nicht die Lösung. Bei einer Sozialversicherungsprüfung taucht das Problem wieder auf und eine Insolvenz Ihres Unternehmens kann bei fehlender Liquidität drohen.
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