Samstag, 19. Februar 2011

Herzinfarkt und Rente wegen Erwerbsminderung

Nach Herzinfarkt, Op, Stentversorgung und anschließender Anschlußreha sind die meisten Erkrankten wieder so hergestellt, das sie die frühere Tätigkeit wieder aufnehmen können. In der Reha kommen die Betroffenen in der Regel wieder auf eine Leistungsfähigkeit von ca. 175 Watt und mehr. Heute weiß man das Ruhe nach Herzinfarkt, wie noch in den 70er Jahren empfohlen Gift ist. In den Rehakliniken wird die Leistunngsfähigkeit gezielt durch ärztlich kontrollierten Sport unterstützt.

Ein kleiner Teil der Herzinfarkt Erkrankten erreicht gerade noch die Wattzahl von 75 Watt oder weniger. Bei einer Wattzahl von weniger als 50 Watt kann keine leichte Tätigkeit mehr ausgeübt werden. Bei einem Ejektionsfraktionswerkt (EF-Wert) von weniger als 40 % liegt eine schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung vor.
Die Ejektionsfraktion (EF) ist die Menge Blut, die die linke Herzkammer im Verhältnis zur Gesamtmenge Blut, die sich in der Herzkammer befindet, in den Körper pumpt.

Der Kardiologe kann den EF-Wert am ungefährlichsten über eine Ultraschalluntersuchung des Herzens (Echokardiographie) durchführen.

In den letztgenannten Fällen wäre ein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) angezeigt. Sehr häufig wird der Rentenantrag abgelehnt, weil der Kardiologe den Schwerpunkt auf das Belastungs-EKG (Watt-Zahl) legt.
,
Es empfiehlt sich einen Rentenberater aufzusuchen, der den Betroffenen bei dem Rentenverfahren unterstützt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen