Sonntag, 6. Februar 2011

Der Physiotherapeut und Versicherungspflicht

Der selbständige Physiotherapeut ist ebenso wie die selbständigen Ergotherapeuten, Krankengymnasten und medizinische Bademeister, Heilpädagogen, Logopäden, Psychologen, Psychotherapeuten sowie Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten versicherungspflichtige Selbständige. Ebenso selbständige Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger, Krankenpflegehelfer oder Masseur.

Soweit eine versicherungspflichtiger Beschäftigter angestellt wird, entsteht keine Versicherungspflicht bei obengenannten Personengruppen.

Personen, die den Beruf eines freipraktizierenden Heilpraktikers ausüben, sind nicht versicherungspflichtig.

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