Heute war ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in der Post. Eine Spätaussiedlerin aus Kasachstan erhielt für den Zeitraum von Oktober 2016 bis Juni 2018 eine Nachzahlung in Höhe von 630 Euro.
Für die Beschäftigungen im Herkunftsgebiet von 1976 bis 1989 wurde an Stelle der Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) die Qualifikationsgruppe 2 (Fachschulabsolvent) anerkannt.
Meine Mandantin hat seinerzeit angegeben, dass sie in ihrer Beschäftigung technische Zeichnungen angefertigt hat. Daher wurde sie in Ihrer Tätigkeit als Technische Zeichnerin eingestuft, was unter Bezug auf das Ausbildungssystem der ehemaligen DDR zu einer Beurteilung als Facharbeiter führte.
Namens und im Auftrag meiner Mandantin habe ich einen Überprüfungsanstrag gemäß § 44 SGB X eingereicht und begründet. Laut Arbeitsnachweis wurde sie als Technikerin-Konstrukteurin und später als Cheftechnikerin-Konstrukteurin eingesetzt.
Tipp: Ich empfehle den Rentenbescheid bei FRG Zeiten unbedingt prüfen zu lassen. Jeder zweite Rentenbescheid ist bei Spätaussiedlern fehlerhaft.
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