Montag, 14. Februar 2011

Haben Sie schon Ihren Lehrvertrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht?

Heute war ein Mandant bezüglich Kontenklärung seines Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bei mir. Er hat eine Lehre als Groß- und Außenhandelskaufmann gemacht und kann diese Ausbildung nicht mehr durch einen Lehrvertrag, IHK-Prüfungszeugnis oder einen Gehilfenbrief nachweisen.

Für den Nachweis der Berufsausbildung würde er ca. 20,- € monatlich mehr erhalten.

Ich kann als Rentenberater nur jedem Versicherten der Deutschen Rentenversicherung ans Herz legen, rechtzeitig die Nachweise einer Berufsausbildung bzw. Schul-oder Fachschulausbildung bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Vom Rentenversicherungsträger werden Sie nicht automatisch aufgefordert, solche Nachweise vorzulegen.

Doch Vorsicht: Bei Berufsausbildung während Arbeitslosengeldbezug sollte vorher eine Probeberechnung bei einem Rentenberater durchgeführt werden. Die Rente kann sich in dieser Fallvariante auch reduzieren.

Sie verlieren in der Rentenphase Monat für Monat bares Geld wenn Sie nicht rechtzeitig eine umfassende Kontenklärung durchführen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen