Sonntag, 6. Februar 2011

Der Scheinselbständige und Versicherungspflicht

In Zeiten knapper Kassen in der gesetzlichen Rentenversicherung steht jeder Freelancer, wie es heutzutage Neudeutsch heißt, vor dem Problem der Statusprüfung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Problem tritt vor allem nach Betriebsprüfungen bei Kunden der Freelancer auf. Oder der Auftraggeber besteht auf eine Statusprüfung.

Bei den Scheinselbständigen handelt es sich in der Regel um wirkliche Selbständige mit einer Gewerbeanmeldung, die aber hauptsächlich in der Arbeitsorganisation des Kunden arbeiten oder gar die Arbeitsgeräte und Maschinen oder Arbeitskleidung des Kunden nutzt. Ich selbst habe derzeit die Angelegenheiten eines Grafikers, Licht- und Tontechnikers in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten.

In obigem Fall wird vom Rentenversicherungsträger Versicherungspflicht festgestellt.

Bevor ein Statusantrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht wird, empfiehlt sich eine Erstberatung bei einem Rentenberater wahrzunehmen. Ich möchte das Statusverfahren in diesem Hinblick mit dem Strafrecht vergleichen, in dem der Strafrechtler auch keinen Kontakt mit der Behörde vor einer Erstberatung empfiehlt.



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