Samstag, 12. Februar 2011

Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Erstantrag Schwerbehinderung, Änderungsantrag Schwerbehinderung

Am Freitag habe ich einen Erhöhungsantrag für das Landratsamt Rems-Murr-Kreis bezüglich Merkzeichen "G" und "B" für einen Mandanten erstellt.

Mein Mandant hat einen Zustand nach Apoplex und inzwischen eine Reduzierung der geistigen Leistungsfähigkeit (=Demenz). Hier ist vor allem das Kurzzeitgedächtnis betroffen. Wenn die Demenz fortschreitet, treten weitere Störungen der Hirnfunktion hinzu, wie zum Beispiel Wortfindungsstörungen, Rechenstörungen, Störungen der Raumwahrnehmung und starke Müdigkeit, sodass sich die Betroffenen häufig verlaufen. Laut einer niederländischen Studie aus dem Jahr 2008 entwickeln Menschen nach einem Schlaganfall doppelt so häufig eine Demenz wie vergleichbare Personen, die keinen Schlaganfall erlitten haben.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G" kann bei Störungen der Orientierungsfähigkeit eintreten, soweit eine erhebliche Störung der Ausgleichsfunktion (geistige Behinderung) vorliegt.

Eine wesentliche Störung der Ausgleichsfunktion liegt vor bei einer geistigen Behinderung, die mit einem GdB von wenigstens 50 zu bewerten ist.

Für die unentgetliche Beförderung einer Begleitperson (Merkzeichen "B") nach § 145 Abs. 2 Nummer 1 SGB IX ist in Verbindung mit § 146 Abs. 2 SGB IX die Notwendigkeit ständiger Begleitung zu beurteilen. Es ist zu prüfen, ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei geistiger Behinderung) erforderlich sind.

Antragsformulare des Landratsamt Rems-Murr-Kreis:

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