Sonntag, 20. Februar 2011

Burn-Out-Syndrom und Wegfall von Krankengeld bzw. Krankentagegeld

Das Burn-Out-Syndrom findet sich noch nicht in der Internationalen Klassifikation von Krankheiten - ICD-10 als Diagnose. Das ICD 10 spricht unter Z73.0 von Ausgebranntsein oder Burn-out als Zustand der totalen Erschöpfung. In den Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen wird häufig eine Erschöpfungsdepression diagnostiziert.

Für den Burn-Out-Erkrankten ist es vielfach schwer, sich mit dem Krankheitsbild auseinanderzusetzen. Häufig wird erstmal ein Hausarzt besucht, der einen behandelt und Medikamente verschreibt.

Bei Krankschreibung über den Hausarzt wird die Krankenkasse sehr frühzeitig nach 4 Wochen beim behandelnden Hausarzt nachfragen, wie er die weitere Arbeitsunfähigkeit begründe. Diese Fälle landen schließlich bei Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MdK), der einen häufig wieder arbeitsfähig schreibt.

Bei einer seelischen Erkrankung und Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit ist es ratsam, sich von einem Facharzt für Pychiatrie behandeln zu lassen. Dieser entscheidet, ob eine Reha in einer Psychosomatischen Klinik oder eine Akuteinweisung in einer Psychosomatischen Klinik sinnvoll ist.

Ansonsten übernimmt die Krankenkasse die Initiative und stellt Arbeitsfähigkeit fest.
Für eine weitere Krankschreibung benötigt die Krankenkasse Befundunterlagen eines Facharztes für Psychiatrie und nicht eines Hausarztes.

Letztendlich wird von dem Burn-Out-Erkrankten verlangt, alle sinnvolle medizinische Maßnahmen wie eine psychiatrische Behandlung und eine Verhaltenstherapie bei einem Diplompsychologen durchzuführen. In schweren Erkrankungsfällen wird vom Erkrankten auch die Einsicht für eine stationäre Behandlung in einer Psychosomatischen Klinik gesehen.

Soweit die Krankenkasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die weitere Arbeitsunfähigkeit durch Bescheid ablehnt, ist innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch einzureichen. Hierbei kann Ihnen ein Rentenberater gerne helfen.

Weitere Links zu Burn-Out-Syndrom:
Burn-Out-Syndrom und Rente wegen Berufsunfähigkeit
Burn-Out-Syndrom und Grad der Behinderung


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