Samstag, 19. Februar 2011

Borderline Persönlichkeitsstörung - ICD-10 F 60.31 / DSM IV 301.83

Ich habe eine Mandantin mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Ich habe sie im Widerspruchsverfahren bezüglich einer Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) und beim anschließenden Antrag auf Weitergewährung ihrer EM-Rente unterstützt. Insoweit möchte ich das Krankheitsbild, das bei Frauen häufig mit einer Esstörung verbunden ist, schildern.

Bei der internationalen Klassifikation nach dem ICD-10 wird die Borderline Persönlichkeitsstörung unter F. 60.31 eingruppiert.

Die Borderline-Persönlichkeitsstörung wird nach dem amerikanischen Klassifikationssystem für psychische Störungen DSM-IV wie folgt beschrieben:

Ein tiefgreifendes Muster von Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, im Selbstbild und in den Affekten sowie von deutlicher Impulsivität. Die Störung beginnt im frühen Erwachsenenalter und tritt in den verschiedensten Situationen auf.

Mindestens fünf der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
  1. Verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden.
  2. Ein Muster instabiler, aber intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, das durch einen Wechsel zwischen den Extremen der Idealisierung und Entwertung gekennzeichnet ist.
  3. Identitätsstörung: ausgeprägte und andauernde Instabilität des Selbstbildes oder der Selbstwahrnehmung.
  4. Impulsivität in mindestens zwei potentiell selbstschädigenden Bereichen (Geldausgeben, Sexualität, Substanzmissbrauch, rücksichtsloses Fahren, Fressanfälle ).
  5. Wiederholte suizidale Handlungen, Selbstmordandeutungen oder drohungen oder Selbstverletzungsverhalten.
  6. Affektive Instabilität infolge einer ausgeprägten Reaktivität der Stimmung (z.B. hochgradige episodische Dysphorie, Reizbarkeit oder Angst, wobei diese Verstimmung gewöhnlich einige Stunden und nur selten mehr als einige Tage andauern).
  7. Chronische Gefühle von Leere.
  8. Unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten, die Wut zu kontrollieren (z.B. häufige Wutausbrüche, andauernde Wut, wiederholte körperliche Auseinandersetzungen).
  9. Vorübergehende, durch Belastungen ausgelöste paranoide Vorstellungen oder schwere dissoziative Symptome.

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