Dieses Jahr habe ich für meine Mandanten schon viele Anträge auf Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung eingereicht. Es empfiehlt sich den Antrag auf Weitergewährung ungefähr 5 Monate vor Ablauf der Zeitrente wegen Erwerbsminderung einzureichen.
Der Vorteil für meine Mandanten liegt darin, das ich gleichzeitig prüfe wie die Chancen für den Antrag sind. Soweit ein Mandant in der Haupterkrankung eine schwere Depression hätte und zuletzt ein halbes Jahr nicht beim Psychiater wäre müsste der Ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers von einer gesundheitlichen Verbesserung (Remission) ausgehen und eine Begutachtung des Mandanten einleiten.
In vielen Fällen handelt es sich um Mandanten, bei denen ich im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren die Rente wegen Erwerbsminderung durchgesetzt habe. Der Rentenversicherungsträger sieht, das nach wie vor eine professionelle Vertretung des Mandanten vorliegt.
Keine Angst - der Antrag ist relativ preisgünstig. Fragen Sie Ihren Rentenberater nach dem Preis.
So unterstützt gehen ca. 90 % der Weitergewährungsanträge durch.
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