Heute hat mich ein Mandant bei der Beratung zu Auswahl der geeigneten privaten Renten wegen Berufsunfähigkeit gefragt, wie die Rente wegen privater Berufsunfähigkeit im Leistungsfall denn besteuert würde.
Die private Berufsunfähigkeitsrente, die während einer befristeten Rentenzahlung gezahlt wird, ist als zeitlich begrenzte Leibrente mit dem Ertragsanteil nach § 55 EStDV zu versteuern.
In der ersten Schicht wie der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Basisrente (Rüruprente) mit privater Berufsunfähigkeit (BUZ) findet eine nachgelagerte Besteuerung statt. Beispiel: Rente im Jahr 2010 mit 1.000,00 €, Bemessungswert der Bruttorente: 60 %
Bei der privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit in der 3. Schicht (keine betriebliche Altersversorgung, keine Rürup oder Riesterrente) gibt es den günstigeren Ertragsanteil.
Ich empfehle in Einzelfällen einen Steuerberater aufzusuchen der eine Optimierungsberechnung anhand Ihrer individuellen Angaben erstellen kann.
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