Am 16.04.2010 habe ich einen Überprüfungsantrag gegen einen ablehnenden Rentenbescheid bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht.
Laut Rentenablehnung habe mein Mandant die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt. Im maßgeblichen Zeitraum vom 15.04.2000 bis 14.05.2005 (fiktiver Leistungsfall) seien keine 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vorhanden.
Mein Mandant hat in der Zeit vom 28.02.1999 bis 14.09.2002 eine Versicherungslücke.
Der ärztliche Dienst weicht von der Auffassung des medizinischen Gutachters bezüglich eines Leistungsfalles seit Rentenantragstellung am 21.04.2009 ab. Auch bei einem Leistungsfall bei Klinikeinweisung am 21.09.2008 wären die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung noch erfüllt.
Höchst seltsam ist die Einschätzung eines fiktiven Leistungsfalles auf einen Zeitraum, in denen eine Versicherungslücke vorliegt. Der Leser meines Blogs möchte sich hierzu seine eigenen Gedanken machen...
Bei ähnlichen Fällen empfiehlt es sich einen Rentenberater aufzusuchen, der den Fall aufgreift. Vielleicht finden wir einen Zusammenhang.
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