Montag, 22. November 2010

Wie erhalte ich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ?

Versicherte, die vor dem 01.1.1952 geboren sind, haben nach § 236 a Abs. 2 SGB VI Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge ab dem 63. Lebensjahr und eine Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit Rentenabschlägen von 10,8 %.

Die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein und bei Beginn der Altersrente muss eine Schwerbehinderung vorliegen.

Tipp:

Falls nur eine Behinderung von 30 % oder 40 % vorliegt, trotzdem Antrag auf Rente für schwerbehinderte Menschen einreichen und gleichzeitig einen Erhöhungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt einreichen.

Fragen Sie Ihren Rentenberater, der Ihnen sowohl beim Rentenantrag für schwerbehinderte Menschen, wie auch beim Erhöhungsantrag beim Versorgungsamt hilft.

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