Privat Krankenversicherte mit Anspruch auf Krankentagegeld haben bei
längerer Arbeitsunfähigkeit ein Problem, ohne es zu wissen. Sie beziehen
zwar von ihrem Krankenversicherungsunternehmen Krankentagegeld, es
werden jedoch nicht automatisch Pflichtbeiträge, wie bei der
gesetzlichen Krankenkasse, in die gesetzliche Rentenversicherung
eingezahlt.
Weitere Informationen: http://www.sommer-und-kollegen.de/blog/Krankentagegeld%20-%20Versicherungspflicht%20in%20der%20Rentenversicherung%20auf%20Antrag.aspx
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