Wer einen Erstantrag auf Schwerbehinderung stellt, steht häufig vor dem Problem, welches Amt für den Antrag auf Schwerbehinderung zuständig ist.
In Baden Württemberg sind 35 Landratsämter jeweils für ihr Kreisgebiet und das Gebiet der benachbarten kreisfreien Städten zuständig (z.B. bei Wohnsitz Stuttgart ist das Landratsamt Böblingen zuständig).
Relativ einfach ist die Suche durch das Ortsverzeichnis der Versorgungsämter. In dem Internetportal ist entweder die Postleitzahl oder der Ort einzugeben. Nach Anklicken des Button "Suchen" erhalten sie das zuständige Versorgungsamt mit Anschrift.
Die nötigen Anträge wegen Erstantrag und Änderungsantrag auf Schwerbehinderung finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart oder auf der Homepage von Rentenberater Sommer.
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